Zivildienst

Sie haben sich für den Zivildienst entschieden? Auch als Zivildienstleistender sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert und geschützt. Die Beiträge zahlt der Staat für Sie. Als Beitragszeit berücksichtigt wird der Zeitraum vom Diensteintritt bis zum Ausscheiden aus dem Zivildienst.

Anrechenbar sind jedoch nur die Zeiten, in denen Sie tatsächlich Dienst leisten. Bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis oder einer Unterbrechung gelten die Ausführungen zum Wehrdienst in gleicher Weise.

  • Leisten Sie statt des Zivildienstes ein sogenanntes freiwilliges soziales beziehungsweise freiwilliges ökologisches Jahr, sind Sie nicht als Zivildienstleistender, sondern als abhängig Beschäftigter versichert. Die Beiträge zur Rentenversicherung zahlt hier allein der Träger der Maßnahme (Arbeitgeber).
  • Auch sogenannte andere soziale Dienste, mit denen Sie Ihre Zivildienstpflicht erfüllen können, wie beispielsweise Aktion Sühnezeichen, Internationaler Diakonischer Jugendeinsatz oder Service Circle Internationals, begründen keine Versicherung als Zivildienstleistender. Das Bundesamt für Zivildienst zahlt hierfür keine Beiträge zur Rentenversicherung.

Ihre Verbindungsstelle zur Rentenversicherung ist das Bundesamt für den Zivildienst. Es meldet unaufgefordert alle Zeiten des absolvierten Dienstes dorthin und beantragt gegebenenfalls die Vergabe einer Versicherungsnummer für Sie.

Deutsche Rentenversicherung

20.08.2010