Beitragsbemessungsgrenze (BBG)

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags berücksichtigt werden. Für darüber hinausgehendes Einkommen sind keine Beiträge zu zahlen.

Beitragsbemessungsgrenze
2011alte Bundesländerneue Bundesländer
jährlich 66.000 Euro57.600 Euro
monatlich 5.500 Euro4.800 Euro

Beitragsbemessungsgrenze
2012alte Bundesländerneue Bundesländer
jährlich67.200 Euro57.600 Euro
monatlich5.600 Euro4.800 Euro

siehe hierzu: Werte der Rentenversicherung