Wiedergewährung der Rente
Haben Sie wieder geheiratet und wird die neue Ehe aufgelöst, dann kann für Sie Witwenrente beziehungsweise Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten gezahlt werden. Sie beginnt mit Ablauf des Monats der Auflösung der neuen Ehe, wenn innerhalb von 12 Kalendermonaten ein Antrag gestellt wurde, sonst vom Beginn des Antragsmonats.Eventuelle Ansprüche aus der zweiten Ehe werden jedoch angerechnet.
Deutsche Rentenversicherung
15.02.2010