Witwen- und Witwerrente

Nach dem Tode des Ehegatten besteht für Sie ein Anspruch auf eine Witwenrente beziehungsweise Witwerrente, wenn Ihr verstorbener Ehepartner die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt oder bereits eine Rente bezogen hat. Die Ehe muss zum Zeitpunkt des Todes rechtsgültig bestanden haben. Um Ihren Rentenanspruch geltend zu machen, müssen Sie einen Antrag stellen.

Voraussetzungen

Informationen über die Voraussetzungen für den Erhalt einer Witwenrente beziehungsweise Witwerrente
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Einkommensanrechnung

Informationen zur Einkommensanrechnung
Mehr Information zum Thema: "Einkommensanrechnung"

Bescheid und Rechtsbehelf

Informationen zum Rentenbescheid sowie über die Möglichkeiten des Rechtsbehelfs
Mehr Information zum Thema: "Bescheid und Rechtsbehelf"

Rentenbeginn

Informationen über den Rentenbeginn.
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Rentenzahlung

Informationen zur Rentenzahlung
Mehr Information zum Thema: "Rentenzahlung"

Wegfall und Rentenabfindung

Informationen über den Wegfall der Rente und der möglichen Rentenabfindung
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Wiedergewährung der Rente

Informationen über die Möglichkeit der Wiedergewährung der Witwenrente beziehungsweise Witwerrente
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Tipp

Eine nützliche Kurzinformation für Sie
Mehr Information zum Thema: "Tipp"

Antragstellung

Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden nur auf Antrag gezahlt. Um Ihren Rentenanspruch geltend zu machen, müssen Sie daher unbedingt einen Antrag stellen.
Mehr Information zum Thema: "Antragstellung"

Deutsche Rentenversicherung

09.11.2006