Witwen- und Witwerrente
Nach dem Tode des Ehegatten besteht für Sie ein Anspruch auf eine Witwenrente beziehungsweise Witwerrente, wenn Ihr verstorbener Ehepartner die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt oder bereits eine Rente bezogen hat. Die Ehe muss zum Zeitpunkt des Todes rechtsgültig bestanden haben. Um Ihren Rentenanspruch geltend zu machen, müssen Sie einen Antrag stellen.
Voraussetzungen
Informationen über die Voraussetzungen für den Erhalt einer Witwenrente beziehungsweise Witwerrente
Mehr Information zum Thema: "Voraussetzungen"
Einkommensanrechnung
Informationen zur Einkommensanrechnung
Mehr Information zum Thema: "Einkommensanrechnung"
Bescheid und Rechtsbehelf
Informationen zum Rentenbescheid sowie über die Möglichkeiten des Rechtsbehelfs
Mehr Information zum Thema: "Bescheid und Rechtsbehelf"
Rentenbeginn
Informationen über den Rentenbeginn.
Mehr Information zum Thema: "Rentenbeginn"
Rentenzahlung
Informationen zur Rentenzahlung
Mehr Information zum Thema: "Rentenzahlung"
Wegfall und Rentenabfindung
Informationen über den Wegfall der Rente und der möglichen Rentenabfindung
Mehr Information zum Thema: "Wegfall und Rentenabfindung"
Wiedergewährung der Rente
Informationen über die Möglichkeit der Wiedergewährung der Witwenrente beziehungsweise Witwerrente
Mehr Information zum Thema: "Wiedergewährung der Rente"
Tipp
Eine nützliche Kurzinformation für Sie
Mehr Information zum Thema: "Tipp"
Antragstellung
Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden nur auf Antrag gezahlt. Um Ihren Rentenanspruch geltend zu machen, müssen Sie daher unbedingt einen Antrag stellen.
Mehr Information zum Thema: "Antragstellung"
Deutsche Rentenversicherung
09.11.2006