Die Renteninformation

Wer weiß schon, wie viel Rente er einmal bekommen wird und ob er mit dem Geld im Alter auskommt? So weit planen nur wenige Arbeitnehmer. Damit niemand mit 65 Jahren plötzlich feststellt, dass seine Rente nicht reicht, klären die Rentenversicherungsträger jetzt auf. Seit diesem Jahr verschicken sie jährlich eine ausführliche Renteninformation an ihre Versicherten. Sie gibt einen Ausblick auf die zukünftige Rente und deckt mögliche Lücken in der Altersvorsorge auf.

Wer bekommt eine Renteninformation?

Von 2005 an erhalten alle Rentenversicherten ab dem 27. Lebensjahr eine Renteninformation. Voraussetzung ist, dass sie zu diesem Zeitpunkt mindestens für 5 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Insgesamt 42 Millionen Renteninformationen pro Jahr verschickt die Rentenversicherung. Nach Vollendung des 54. Lebensjahres bekommen die Versicherten alle 3 Jahre eine Rentenauskunft anstelle der Renteninformation. Darin ist die Höhe der Rente aufgeführt, die ihnen ohne weitere rentenrechtliche Zeiten als Regelaltersrente ab dem 65. Lebensjahr zusteht.

Was steht in der Renteninformation?

Die Renteninformation gibt es in 2 Ausführungen: Mit der so genannten Erstinformation erhalten die Versicherten ein Anschreiben, das über den Zweck der Renteninformation aufklärt. Dieses fehlt in der Folgeinformation und wird hier bei Bedarf durch ein Beiblatt zu aktuellen Gesetzesänderungen ersetzt. Die Renteninformation selbst gibt Auskunft über die wichtigsten persönlichen Daten zur gesetzlichen Rente. Sie enthält:

die Grundlage der Rentenberechnung

Diese ergibt sich aus den bisher gezahlten Beiträgen, die in Entgeltpunkte umgerechnet werden. Sie stellen die bisher erreichte Rente dar.

  • den aktuellen Rentenanspruch bei voller Erwerbsminderung
    Die Angabe besagt, wie hoch die Rente wäre, wenn der Versicherte heute nicht mehr erwerbstätig sein könnte. Bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente ist die Zeit bis zum vollendeten 60. Lebensjahr als rentenrechtliche Zeit berücksichtigt - unabhängig davon, wann die volle Erwerbsminderung tatsächlich eintritt.
  • die Hochrechnung der Regelaltersrente
    Das ist eine Prognose der mit 65 Jahren zu erwartenden Rente. Sie beruht auf den Beiträgen während der letzten 5 Kalenderjahre (ohne Berufsausbildung).
  • eine Information über die Auswirkungen künftiger Rentenanpassungen
    In diese Hochrechnung ist eine mögliche Anpassung an steigende Löhne einbezogen, die Übersicht über Versicherungszeiten und eingezahlte Beiträge

Die Renteninformation enthält eine Auflistung aller bisherigen Beiträge und aller rentenrechtlichen Zeiten. Der so genannte Versicherungsverlauf schlüsselt alle gezahlten Beiträge des bisherigen Arbeitslebens detailliert auf. Dadurch fallen eventuelle Lücken im Versicherungsverlauf auf.

Was tun, wenn in der Aufstellung Versicherungszeiten fehlen?

Im Versicherungskonto können Zeiten fehlen, in denen zwar keine Beiträge gezahlt wurden, die aber bei der Rentenberechnung zu berücksichtigen sind, wie zum Beispiel Ausbildung, Arbeitslosigkeit oder Kindererziehung. Um diese Lücken zu schließen, ist der Rentenversicherungsträger auf die Mithilfe der Versicherten angewiesen. Meistens können sie Nachweise für diese Zeiten erbringen. Am einfachsten klären die Versicherten ihr Konto mit einer Beraterin oder einem Berater ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers.

Wozu ist die Renteninformation notwendig?

Die Renteninformation soll auf eine mögliche Versorgungslücke im Alter hinweisen. Sie bietet eine Entscheidungsgrundlage für die zusätzliche Altersvorsorge. Denn für das Geld, das die Versicherten im Alter neben der gesetzlichen Rente benötigen, sorgen sie selbst vor. Hierfür gibt es 3 Wege: die Betriebsrente, die Riester-Rente oder eine private Geldanlage.

Versicherungsunterlagen anfordern


Deutsche Rentenversicherung

06.11.2006