Zahlungsverkehr
- Umsetzung der EU-Vorgaben zur „Single Euro Payments Area“ (SEPA) in den Verfahren der Deutschen Rentenversicherung und Auswirkungen auf die bundeseinheitlichen Rentenantragsformulare
- Bankverbindungen der Rentenversicherungsträger
Umsetzung der EU-Vorgaben zur „Single Euro Payments Area“ (SEPA) in den Verfahren der Deutschen Rentenversicherung und Auswirkungen auf die bundeseinheitlichen Rentenantragsformulare
Der Begriff Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (englisch: Single Euro Payments Area, abgekürzt SEPA oder auch S€PA) bezeichnet im Bankwesen das Projekt eines europaweit einheitlichen Zahlungsraums. In diesem Zahlungsraum sollen für Kunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen bestehen. Traditionell besteht in jedem Land ein nationales Zahlungsverkehrssystem. Dies umfasst Rechtsnormen und Interbankenvereinbarungen, technische und organisatorische Standards (z. B. Überweisungsformulare, Bankleitzahl-Systeme), Clearingstellen und Softwarelösungen.Parallel hierzu bestehen internationale Zahlungsverkehrssysteme (z. B. SWIFT oder die EU-Standardüberweisung [Verwendung von IBAN und BIC]).
Rechtsgrundlage für die Einführung von SEPA in der EU ist die Richtlinie für Zahlungsdienstleistungen (Richtlinie 2007/64/EG), auf Englisch „Payment Service Directive“ (PSD). Die Richtlinie muss von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums bis zum 1. November 2009 in nationales Recht umgesetzt werden.
Mit der Schaffung eines gemeinsamen Rechtsrahmens für Zahlungsverkehrstransaktionen in Europa ist der Weg frei für die Entwicklung gemeinsamer Standards, Prozesse, Datenformate und Softwarelösungen sowie die mittelfristige Ablösung der nationalen Zahlungsverkehrssysteme. Trotz der verzögerten Umsetzung des PSD ist SEPA bereits am 28. Januar 2008 gestartet. Vorerst sind SEPA-Überweisungen und SEPA-Kartenzahlungen möglich.
Die mit der SEPA-Umsetzung bei der Deutschen Rentenversicherung befassten Gremien haben als Starttermin der SEPA-Überweisung von Rentenleistungen den 1. Januar 2009 festgelegt. Zu diesem Zeitpunkt soll die Anpassung der Fremdsoftware und zu den Schnittstellen der Verfahren in der Deutschen Rentenversicherung abgeschlossen und qualitätsgesichert sein.
Vordrucke, die bisher eine Abfrage nach dem Zahlungsweg (Bankleitzahl, Kontonummer, Geldinstitut, Kontoinhaber sofern vom Berechtigten abweichend) enthalten, werden künftig eine Abfrage nach der IBAN (International Bank Account Number) und der BIC (Bank Identifier Code) erhalten. Die Information über IBAN und BIC sind bei der kontoführenden Bank zu erfragen, können jedoch in der Regel auch den Kontoauszügen entnommen werden. Ein Aufdruck auf Konto- und EC-Karten erfolgte bisher nicht.
Beispiel aus dem bundeseinheitlichen Vordruck R100:
Die Umstellung der Vordrucke wird bereits zum 1. Juli 2008 erfolgen. Derzeit sind auf SEPA umgestellte Vordrucke noch nicht erhältlich.
Folgende bundeseinheitlichen Rentenantragsformulare enthalten je eine Abfrage nach dem Zahlungsweg:
- R100 in der Ziffer 4
- R500 in der Ziffer 5
- R610 in der Ziffer 4
- R615 in der Ziffer 4.2
- R985 in der Ziffer 3
Außerdem werden Hinweise zum Zahlungsweg in den Erläuterungen R101 und R501 gegeben.
Die Angaben zum Zahlungsweg in den Rentenantragsformularen R100, R500, R610, R615 und R985 sind nur dann vorzunehmen, wenn Rente auf ein Konto im Inland überwiesen werden soll. Bei Zahlungen ins Ausland verwenden die Rentenversicherungsträger je nach Land eigene – nicht bundeseinheitlich abgestimmte – Formulare.
Bankverbindungen der Rentenversicherungsträger
Informationen zu den Bankverbindungen finden Sie auf der Webseite Ihres regionalen Rentenversicherungsträgers:
- Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
- Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
- Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
- Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
- Deutsche Rentenversicherung Bund
- Deutsche Rentenversicherung Hessen
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- Deutsche Rentenversicherung Nord
- Deutsche Rentenversicherung Nordbayern
- Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen
- Deutsche Rentenversicherung Rheinland
- Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
- Deutsche Rentenversicherung Saarland
- Deutsche Rentenversicherung Schwaben
- Deutsche Rentenversicherung Westfalen
Deutsche Rentenversicherung
07.07.2008