Rententipp: Minijob kann Rente mindern

Weit verbreitet ist die Ansicht, dass Witwen oder Witwer neben ihrer Rente problemlos einen 400-Euro-Job ausüben können. Hierbei ist aber Vorsicht angesagt: Auch ein Minijob kann dazu führen, dass die Witwen- oder Witwerrente zu kürzen ist!
 
Das passiert dann, wenn außer dem Minijob noch andere Einkünfte, insbesondere eine eigene Rente, vorhanden sind. Alle Einkünfte werden zusammengerechnet und dürfen den Freibetrag von zurzeit 718,08 Euro netto nicht überschreiten. Sind die Einkünfte höher, wird die Witwenrente gekürzt.
 
Die Witwe bzw. der Witwer muss den Rentenversicherer daher immer informieren, wenn ein Minijob ausgeübt wird. Dadurch wird eine Überzahlung der Rente und die damit verbundene Rückforderung vermieden.

Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Servicetelefon-Nummer 0800 10004800 oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

Stand: November 2009

Deutsche Rentenversicherung

16.11.2009