Rententipp: Rente mit 45 Beitragsjahren
Wer 45 Jahre zur Rentenversicherung eingezahlt hat, kann eine ungekürzte Altersrente erhalten – so haben es viele verstanden, als die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt wurde.Diese Rente wird aber erst ab dem 65. Lebensjahr bewilligt! Wer vor dem 65. Lebensjahr in Rente gehen möchte, kann gegebenfalls trotz 45 anrechenbaren Jahren keine ungekürzte Rente bekommen.
Die neue Rente wird daher auch erst ab dem Jahr 2012 eingeführt und dient dann dazu, bei besonders langjährigen Versicherten eine Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 Jahren auf 67 Jahre zu verhindern.
Für einen Altersrentenbeginn vor dem 65. Lebensjahr können andere Rentenarten in Anspruch genommen werden, die aber mit einem Abschlag verbunden sein können. Hier empfiehlt sich eine Beratung durch den Rentenversicherer.
Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Servicetelefon-Nummer 0800 10004800 oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
Stand: September 2009
Deutsche Rentenversicherung
28.09.2009