Sofortmeldung

Informieren Sie sich hier zum Thema Sofortmeldung zur Sozialversicherung ab 1.1.2009.

Neu seit 1. Januar 2009: Sofortmeldung zur Sozialversicherung

Zur Verbesserung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung wird zum 1.1.2009 für Arbeitgeber bestimmter Wirtschaftsbereiche die Pflicht zur Abgabe einer Sofortmeldung eingeführt. Der nachfolgende Beitrag gibt darüber Auskunft, wer zu melden hat, was und wann zu melden ist, wie gemeldet wird und was mit den Daten passiert.
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Datenübermittlung zur Abgabe von Sofortmeldungen

Die Sofortmeldung kann nur auf elektronischem Weg abgegeben werden. Eine Übermittlung per Fax, als formlose Email oder schriftlich ist nicht möglich. Dieser Beitrag erläutert Ihnen die verschiedenen Übertragungswege, auf denen eine Sofortmeldung an die  Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) geschickt werden kann.
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Sachliche Fragen und Antworten zu Sofortmeldungen

Wir stellen Ihnen hier ausgewählte Fragen und Antworten zum Thema Sofortmeldung zur Verfügung. Diese haben wir nach den Schwerpunkten "Allgemeines", "Betriebe/Branchen" und "Beschäftigungsarten" gegliedert.
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Technische Fragen und Antworten zu Sofortmeldungen

Wir stellen Ihnen hier ausgewählte Fragen und Antworten zum Thema Sofortmeldung zur Verfügung.
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Deutsche Rentenversicherung

22.01.2010