Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags berücksichtigt werden. Für darüber hinausgehendes Einkommen sind keine Beiträge zu zahlen.
| 2009 | alte Bundesländer | neue Bundesländer |
|---|---|---|
| jährlich | 64.800 Euro | 54.600 Euro |
| monatlich | 5.400 Euro | 4.550 Euro |
| 2010 | alte Bundesländer | neue Bundesländer |
|---|---|---|
| jährlich | 66.000 Euro | 55.800 Euro |
| monatlich | 5.500 Euro | 4.650 Euro |
siehe hierzu: Werte der Rentenversicherung