Beitragsbemessungsgrenze (BBG)

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags berücksichtigt werden. Für darüber hinausgehendes Einkommen sind keine Beiträge zu zahlen.

Beitragsbemessungsgrenze
2009alte Bundesländerneue Bundesländer
jährlich 64.800 Euro54.600 Euro
monatlich 5.400 Euro4.550 Euro

Beitragsbemessungsgrenze
2010alte Bundesländerneue Bundesländer
jährlich66.000 Euro55.800 Euro
monatlich5.500 Euro4.650 Euro


siehe hierzu: Werte der Rentenversicherung