FAQ - Auskünfte und Informationen
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Rente
Was sind Entgeltpunkte? Wieviel Rente macht das?
Für die in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegten Zeiten werden für die Berechnung der Rentenhöhe Entgeltpunkte ermittelt, in denen der individuelle Verdienst des einzelnen Versicherten durch den Durchschnittsverdienst aller Versicherten geteilt wird. Dabei erhält man für ein Jahr mit einem durchschnittlichen Verdienst, für den Beiträge gezahlt wurden, einen Entgeltpunkt. Hat man für die Hälfte des Durchschnittsverdienstes Beiträge gezahlt, erhält man 0,5 Entgeltpunkte. Ein Verdienst in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze entspricht im Jahr 2008 etwa 2,1 Entgeltpunkten.
In einer alten Rentenauskunft (vor 1997) habe ich eine viel höhere Rente berechnet bekommen als in der Neuen. Was ist da falsch?
Durch mehrere Änderungen im Rentenrecht wurde die vorherige, günstige Berücksichtigung bestimmter Zeiten bei der Rentenberechnung gekürzt oder ganz abgeschafft. Darunter fallen zum Beispiel die Bewertung der Berufsausbildung, die schulische Ausbildung, Zeiten der Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug und die Zeiten nach dem Fremdrentenrecht. So kann durchaus eine frühere Auskunft über die Höhe der Rentenanwartschaft einen höheren Rentenbetrag ausweisen.
Meine Freundin war bei einem Rentenberater - hatte sie aus dem Telefonbuch - und musste für die Beratung einen bestimmten Betrag zahlen. Ich habe das nicht geglaubt, weil ich meine, dass die Rentenberatung kostenlos ist. Ich musste bisher nie etwas bezahlen, wenn ich die Beratungsstelle der Rentenversicherung aufgesucht habe. Wer hat nun Recht?
Beide! Ihre Freundin hat sicherlich einen privaten Rentenberater aufgesucht und sich beraten lassen. Dies muss - ähnlich wie ein Steuerberater oder auch Rechtsanwalt - vom Ratsuchenden auch bezahlt werden. Gehen Sie aber zu einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder hilft Ihnen ein Versichertenberater beziehungsweise ein Versichertenältester dieser Behörden, ist die Beratung immer kostenlos. Ausnahmen gibt es nicht.
Was heißt Vertrauensschutz?
Soweit durch gesetzliche Neuregelungen Änderungen zu Ungunsten rentennaher Jahrgänge oder Rentenbeziehern erfolgen, wird (meistens) Vertrauensschutz gewährt. Dies bedeutet zum Beispiel, dass Kürzungen in der Rentenberechnung schrittweise eingeführt werden. Der Vertrauensschutz richtet sich entweder nach Stichtagen, zum Beispiel aus dem Gesetzgebungsverfahren, nach einem bestimmten Rentenbeginn oder dem Geburtsjahrgang der Rentenberechtigten. Bereits bewilligte Renten können durch nachträgliche Änderungen des Rentenrechts grundsätzlich nicht niedriger werden.
Was ist eine bestätigte Kopie?
Viele Sachverhalte für die Rente müssen durch Urkunden und andere Belege nachgewiesen werden, z.B. das Ende einer Ausbildung durch das Abschlusszeugnis, der Geburtstag durch die Geburtsurkunde. Diese Unterlagen können als Originale eingeschickt werden und werden nachher an Sie zurückgegeben. Es können jedoch auch Kopien eingesandt werden. Diese müssen jedoch einen sog. Bestätigungsvermerk tragen oder beglaubigt sein, damit sicher gestellt ist, dass es sich nicht um Fälschungen handelt.
Beglaubigungen werden von Anwälten und Notaren vorgenommen und sind kostenpflichtig. In unseren Verfahren genügen jedoch bestätigte Kopien.
Die Bestätigung wird von Krankenkassen, Bürgerämtern und natürlich auch von den Beratungsstellen der Rentenversicherung kostenlos vorgenommen. Es wird bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Für die Bestätigung müssen Sie das Original mitbringen.
Deutsche Rentenversicherung
28.12.2009
FAQ - Erwerbsminderung
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Rente
Ich beziehe eine Erwerbsminderungsrente, bin 60 Prozent schwerbehindert und werde jetzt 60 Jahre alt. Soll ich meine Rente jetzt in eine Altersrente ändern lassen?
Bitte wenden Sie sich vorab an die nächste Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers und lassen sich ausrechnen, wie hoch Ihre Altersrente ist. Grundsätzlich muss die Altersrente mindestens in der Höhe Ihrer bisherigen Rente weitergezahlt werden. In vielen Fällen steigt die Altersrente noch geringfügig. Spätestens mit dem 65. Lebensjahr ist die Erwerbsminderungsrente in eine Regelaltersrente zu ändern
Gibt es bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente einen Berufsschutz, wie bei den früheren Berufsunfähigkeitsrenten?
Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren sind und in ihrem beziehungsweise in einem vergleichbaren Beruf nur noch weniger als sechs Stunden arbeiten können, erhalten eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit. Der Berufsschutz bleibt für diesen Personenkreis bestehen. Es wird allerdings nur eine halbe Rente gezahlt und nicht wie bei der bisherigen Rente wegen Berufsunfähigkeit 2/3.
Unter welchen gesundheitlichen Voraussetzungen erhalte ich eine Rente wegen voller oder wegen teilweiser Erwerbsminderung?
Welche Rente gewährt wird richtet sich nur noch danach, wie lange man noch täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann. Liegt das Leistungsvermögen unter drei Stunden täglich, gibt es die Rente wegen voller Erwerbsminderung, bei drei bis unter sechs Stunden die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Das heißt, wer mindestens sechs Stunden arbeiten kann, erhält nur dann eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn er vor dem 2.1.1961 geboren und berufsunfähig ist.
Ich habe gehört, dass es bei der Erwerbsminderungsrente auch eine Rentenabschlagsregelung gibt. Stimmt das?
Wird die Rente wegen Erwerbsminderung vor Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen, führt das zu den gleichen Abschlägen wie bei der Rente mit 60 bei Schwerbehinderung. Die Abschläge betragen 0,3 Prozent für jeden Monat, den man vor Vollendung des 63. Lebensjahres in Rente geht; begrenzt allerdings auf maximal 10,8 Prozent. Diese Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente wird allerdings ab 2012 stufenweise angehoben. Ab 2024 wird eine abschlagsfreie Retne wegen Erwerbsminderung erst mit 65 Jahren beginnen können. Wer jünger ist, muss dann Abschläge in Höhe von bis zu 10,8 Prozent in Kauf nehmen.
Die Zurechnungszeit wurde dafür aber auf das 60. Lebensjahr ausgeweitet. Die Zurechnungszeit stellt den Versicherten bei vorzeitiger Leistungsminderung so, als hätte er bis zu seinem 60. Lebensjahr Beiträge gezahlt.
Die Verlängerung der Zurechnungszeit bewirkt, dass die Verminderung der Rente durch die Rentenabschläge auf maximal rund 3 Prozent sinken kann.
Bei einem Rentenbeginn ab 2001 gibt es statt der bisherigen Renten wegen Berufsunfähigkeit beziehungsweise Erwerbsunfähigkeit (BU/EU) eine zweistufige Erwerbsminderungsrente. Was bedeutet zweistufig und wo liegt der Unterschied?
Es gibt eine Rente wegen voller Erwerbsminderung und eine wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die "volle" entspricht in der Höhe etwa der bisherigen Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, die wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt exakt die Hälfte.
Deutsche Rentenversicherung
28.12.2009
FAQ - Hinterbliebenenrente
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Rente
Meine Mutter ist gestorben. Wie lange zahlt die Rentenversicherung jetzt noch die Rente an die Erben? Ein Witwer ist nicht vorhanden.
Der Rentenanspruch endet mit Ablauf des Todesmonats. Darüber hinaus gezahlte Beträge werden vom Geldinstitut zurückgefordert. Ist dies nicht mehr möglich, sind sie von den Personen, die die Geldleistung empfangen oder über sie verfügt haben oder auch von den Erben zu erstatten.
Es geht um das "Sterbevierteljahr". Meine Frau ist Alleinerbin ihrer Mutter. Ein "Erbe" war jedoch nicht vorhanden. Meine Frau hat auch keinerlei Einkommen. Nach dem Tode ihrer Mutter hat meine Frau sämtliche Folgekosten (Beerdigung, Miete und so weiter) getragen. Der Rentenversicherungsträger hat die Zahlung des Sterbevierteljahres abgelehnt. Warum?
Das Sterbevierteljahr für die ersten 3 Monate nach dem Tode des verstorbenen Versicherten gehört zur Witwenrente oder Witwerrente. Es steht also nur einer Witwe beziehungsweise einem Witwer zu. Für andere Personen besteht ein solcher Anspruch nicht.
Meine Frau ist gestorben. Bei der Post habe ich das Sterbevierteljahr beantragt. Jetzt hat sie mir geschrieben, dass das nicht ausgezahlt werden kann. Das steht mir doch zu! Oder?
Anträge von Witwen oder Witwern auf Zahlung eines Vorschusses auf der Grundlage der für den Sterbemonat verstorbenen Ehegatten geleisteten Rente gelten als Anträge auf eine Witwen- beziehungsweise Witwerrente. Zahlt der Postrentendienst den Vorschuss nicht aus, zum Beispiel wegen verspäteter Antragstellung, erfolgt die Zahlung des sogenannten Sterbevierteljahres durch die Rentenversicherungsträger.
Mein Partner und ich möchten nach zwölf Jahren des Zusammenlebens heiraten. Wir sind beide bereits verwitwet. Was verlieren wir gegebenfalls und wie hoch ist die Witwenrente beziehungsweise Witwerrente? Wie lange muss man überhaupt verheiratet sein, um eine Witwenrente oder Witwerrente zu erhalten?
Mit der neuen Eheschließung fallen erst einmal Ihre Witwenrente und die Witwerrente Ihres neuen Ehepartners weg. Sie erhalten gegebenfalls beide eine Abfindung. Bei Ehen, die vor dem 1.1.2002 geschlossen wurden, bestand bereits mit dem " Ja " vor dem Standesamt ein Anspruch auf Witwenrente beziehungsweise Witwerrente. Eine Ehe-Mindestdauer gibt es nicht! Bei Eheschließung nach dem 31.12.2001 muss die Ehe mindestens ein Jahr bestanden haben, damit die oder der Hinterbliebene eine Witwenrente oder Witwerrente erhalten kann. Die Mindestdauer wird allerdings dann nicht gefordert, wenn die Ehe nicht allein oder überwiegend aus Versorgungsgründen geschlossen wurde. Dies ist vom Antragsteller nachzuweisen. Eine Mindestdauer ist auch dann nicht erforderlich, wenn der Tod aufgrund eines Unfalls eingetreten ist.
Ich bin in Westberlin geboren, habe dort gelernt, geheiratet und gearbeitet. Nach dem Tod meines Mannes bekam ich eine Witwenrente, die gekürzt wurde als ich nach Brandenburg zog. Meine Frage, wenn ich nach Westberlin zurückziehe, erhöht sich meine Witwenrente wieder oder bleibt sie so?
Die Witwen- beziehungsweise Witwerrente wird nur dann in voller Höhe gewährt, wenn das eigene Erwerbs- beziehungsweise Erwerbsersatzeinkommen einen bestimmten Freibetrag nicht erreicht. Seit dem 1.7.2008 beträgt dieser bei Wohnsitz in den alten Bundesländern 701,18 Euro, in den neuen 616,18 Euro. 40 Prozent des den Freibetrag übersteigenden Einkommens wird von der Witwen-Rente abgezogen. In Ihrem Fall bedeutet das, dass Sie ein eigenes Einkommen von mehr als 616,18 Euro haben. Denn sonst hätte sich Ihre Witwenrente bei Umzug in die neuen Bundesländer nicht vermindert. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz jedoch wieder in die alten Bundesländer, gilt für Sie wieder der Freibetrag von 701,18 Euro. Das heißt, Ihre Witwenrente würde sich wieder erhöhen.
Ich wohne in Brandenburg und bin im Jahr 1975 geschieden worden. Nun ist mein damaliger Ehemann verstorben. Kann ich noch eine Witwenrente beantragen?
Nein, die Witwenrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten kommt nur in den alten Bundesländern zum Tragen und dann auch nur, wenn der Verstorbene nach altem Scheidungsrecht Unterhalt zu zahlen hatte oder wenn er im letzten Jahr vor seinem Tod tatsächlich Unterhalt in bestimmter Höhe gezahlt hat. Da eine Unterhaltsverpflichtung in den neuen Bundesländern regelmäßig nicht bestand, ist der Anspruch auf die Witwenrente ausgeschlossen.
Deutsche Rentenversicherung
28.12.2009
FAQ - Hinzuverdienst und Einkommensanrechnung
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Rente
Wenn ich meine Rente bekomme, wird die dann auf die Rente meines noch lebenden Ehegatten angerechnet, so als eine Art maximales Familieneinkommen?
Die Höhe der Rente von Versicherten hat keinen Einfluss auf die Versichertenrente der Ehegatten. Eine Begrenzung auf ein maximales Familieneinkommen gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht.
Ich bin 65 Jahre alt und beziehe seit dem 1.10.1998 eine Witwenrente. In den nächsten Tagen erfolgt die Auszahlung meiner Lebensversicherung. Gilt für mich eigentlich das neue Hinterbliebenenrecht, und wird damit die Lebensversicherung auf meine Witwenrente angerechnet?
Nein, eine Anrechnung der Lebensversicherung erfolgt nicht, da für Sie weiterhin das "alte" Hinterbliebenenrecht gilt. Dies ist immer dann anzuwenden, wenn der Versicherte vor dem 1.1.2002 verstorben ist oder zwar nach dem 1.1.2002 verstorben ist, aber die Ehe bereits vor dem 1.1.2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehepartner vor dem 2.1.1962 geboren wurde. Angerechnet werden hier nur Einkommen aus einer abhängigen Beschäftigung beziehungsweise einer selbständigen Tätigkeit und Entgeltersatzleistungen wie zum Beispiel Krankengeld einer gesetzlichen Krankenkasse. Das "neue" Hinterbliebenenrecht dagegen findet uneingeschränkt Anwendung für alle Todesfälle ab dem 1.1.2002, wenn die Eheschließung ab dem 1.1.2002 erfolgte oder wenn die Eheschließung vor dem 1.1.2002 erfolgte und beide Ehepartner nach dem 2.1.1962 geboren wurden. Über die bisherigen Einkommensarten hinaus werden dann nahezu alle Einkommensarten angerechnet.
Ich bin Bezieher einer Erwerbsminderungsrente. Was darf ich rentenunschädlich hinzuverdienen?
Seit 1.1.2008 gilt eine monatliche Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro brutto. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob das Einkommen in den alten Bundesländern oder im Beitrittsgebiet erzielt wird. Wird das Einkommen im Rahmen einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden und mehr erzielt, wird vom Rentenversicherungsträger geprüft, ob die festgestellte Erwerbsminderung weiterhin vorliegt.
Wieviel kann ich bei der Rente dazuverdienen?
Nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen für Versichertenrenten grundsätzlich keine Einschränkungen (Ausnahme: Rentner und gleichzeitig Bundestags- oder Europaabgeordneter). Bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung , Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze oder der Knappschaftsausgleichsleistung (KAL) beträgt die allgemeine Hinzuverdienstgrenze für Vollrenten seit 1.1.2008 monatlich 400 Euro brutto. Bei Überschreiten dieser Hinzuverdienstgrenze kann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Altersrente nur noch als Teilrente gezahlt werden. Der Bezug der KAL als Teilrente ist ausgeschlossen. Bei Hinterbliebenenrenten, zum Beispiel einer Witwen- oder Erziehungsrente werden 40 Prozent des den Freibetrag überschreitenden Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommens angerechnet.
Deutsche Rentenversicherung
28.12.2009
FAQ - Rente und Kinder
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Rente
Nach der Geburt meiner 3 Kinder, 1961, 1963 und 1964 habe ich nach dem Wochenurlaub nicht mehr gearbeitet. Damit meine Rentenansprüche nicht verloren gehen, hat mein Mann monatlich den Mindestbeitrag freiwillig weitergeklebt. In einer Rentenauskunft aus dem Jahre 1993 wirken sich die freiwilligen Beiträge durch die Kindererziehungszeiten nicht auf meine Rentenhöhe aus. Das finde ich ungerecht!
Wenn Sie sich heute eine neue Rentenauskunft erstellen lassen, werden Sie feststellen, dass sowohl die Zeiten der Kindererziehung, als auch die freiwilligen Beiträge nebeneinander berücksichtigt werden. Außerdem wurde der Pauschalwert für Zeiten der Kindererziehung stufenweise von 75 Prozent auf 100 Prozent angehoben.
Deutsche Rentenversicherung
28.12.2009
FAQ - Rente und Rehabilitation
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Rente
Seit dem 1.7.99 erhalte ich eine Altersrente. Bekomme ich eine medizinische Leistung zu Rehabilitation vom Rentenversicherungsträger?
Nein. Wird eine Altersrente als Vollrente oder wenigstens in Höhe von 2/3 bezogen, so werden vom Rentenversicherungsträger keine Leistungen mehr zur Rehabilitation erbracht. Ausnahme: Onkologische Nachsorgeleistungen nach einer Krebserkrankung
Deutsche Rentenversicherung
28.12.2009
FAQ - Rente - Rentenabzüge - Steuern
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Rente
Was wird von der Rente abgezogen?
Soweit Versicherungspflicht in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung der Rentner besteht, sind von den Rentenbeziehern Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung aus der Rente zu zahlen. Die Höhe der Beiträge zur Krankenversicherung bestimmt sich ab dem 1.1.2009 nach dem bundesweit einheitlichen Beitragssatz, er liegt derzeit bei 14,9 Prozent. In der Pflegeversicherung gilt ein bundeseinheitlicher Beitragssatz. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden von den Rentenbeziehern zu 7,9 Prozent und vom Rentenversicherungsträger zu 7,0 Prozent getragen. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden von den Rentenbeziehern in voller Höhe allein gezahlt. Die Deutsche Rentenversicherung behält die von den Rentenbeziehern zu entrichtenden Beiträge, das sind ab 1.7.2009 7,9 Prozent der monatlichen Rente für die Krankenversicherung und 1,95 Prozent (für Kinderlose 2,2 Prozent) für die Pflegeversicherung von der Rente ein und überweist diese zusammen mit ihrem Anteil an die Krankenkassen beziehungsweise Pflegekassen.
Muss ich von meiner Rente noch Steuern zahlen?
Anstelle des bisherigen, je nach Renteneinstiegsalter unterschiedlichen Ertragsanteils wird seit 2005 ein bestimmter Prozentsatz der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Dieser Prozentsatz richtet sich nacht dem Jahr des Rentenbeginns. Wenn Ihre Rente 2009 beginnt, sind 58 Prozent steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Anteil gilt für alle Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskassen und der berufsständischen Versorgungswerke.
Ob es aber überhaupt zu einer Veranlagung durch das Finanzamt kommt, hängt maßgeblich von den Gesamteinkünften ab. Sie sollten sich an Ihr zuständiges Finanzamt wenden.
Ich bin seit 1.10.99 Altersrentner und habe nun vom Finanzamt die neue Steuerkarte für das Jahr 2004 erhalten. Muss ich die Steuerkarte beim Rentenversicherungsträger abgeben?
Nein. Die Steuerkarte ist nicht beim Rentenversicherungsträger zu hinterlegen, da dieser keine Eintragungen auf der Steuerkarte vornimmt.
Mein Mann und ich haben zu DDR-Zeiten auch die FZR (Freiwillige-Zusatz-Rentenversicherung) bezahlt. Wird sie bei der Rentenberechnung berücksichtigt oder können wir sie sofort auszahlen lassen?
Die in der DDR zur FZR gezahlten Beiträge werden bei der Berechnung der Rente berücksichtigt. Das heißt, sie erhöhen die Rente. Hatten Sie beispielsweise einen Verdienst in der damaligen Währung von monatlich 900,00 Mark, waren 600,00 Mark monatlich beitragspflichtig in der Rentenversicherung. Den Rest, also 300,00 Mark, konnte man über die FZR absichern. In diesem Falle werden dann auch 900,00 Mark (umgerechnet in Euro) monatlich der Berechnung der Rente zugrunde gelegt. Sie sehen, es geht Ihnen nichts verloren.
Eine sofortige Auszahlung - also Kapitalisierung - der Beträge ist nicht möglich.
Deutsche Rentenversicherung
28.12.2009
FAQ - Scheidung
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Rente
Ich bin geschieden. Meine Ex hat jetzt wieder geheiratet. Bekomme ich dann den Abzug wieder beziehungsweise fällt die Erhöhung der Renten dann weg?
Durch den Versorgungsausgleich wurde die während der Ehezeit von beiden Ehegatten erworbenen Rentenanwartschaften zu gleichen Teilen endgültig aufgeteilt. Dies gilt auch für eine Wiederheirat des oder der Berechtigten aus dem Versorgungsausgleich. Nur in besonderen Härtefällen, zum Beispiel wenn der Versorgungsausgleichsberechtigte verstorben ist, kann der Versorgungsausgleich rückgängig gemacht werden.
Deutsche Rentenversicherung
28.12.2009