Regelaltersrente

Ab wann wird die Altersgrenze für die Regelaltersrente auf 67 Jahre angehoben?

 
Die Altersgrenze für die Regelaltersrente (Regelaltersgrenze) wird zwischen 2012 und 2029 schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben.
 

Wer ist von der Rente mit 67 betroffen?

 
Beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 erfolgt die Anhebung ab 2012 zunächst in Ein-Monats-, von 2024 an in Zwei-Monats-Schritten, so dass dann für Versicherte ab Jahrgang 1964 die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt.
 
Anhebung der Altersgrenze
Versicherte
Geburtsjahr
Anhebung
um Monate
auf Alter Jahrauf Alter Monat
1947
1
65
1
1948
2
65
2
1949
3
65
3
1950
4
65
4
1951
5
65
5
1952
6
65
6
1953
7
65
7
1954
8
65
8
1955
9
65
9
1956
10
65
10
1957
11
65
11
1958
12
66
0
1959
14
66
2
1960
16
66
4
1961
18
66
6
1962
20
66
8
1963
22
66
10
1964
24
67
0

 


 

Gibt es Ausnahmen von der Anhebung der Altersgrenze?

 
Ja. Wer vor dem 1.1.1955 geboren ist und vor dem 1.1.2007 Altersteilzeitarbeit verbindlich vereinbart hat oder wer vor dem 1.1.1964 geboren ist und Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen hat, ist von der Anhebung der Altersgrenze ausgenommen.





Deutsche Rentenversicherung

30.10.2008