Studenten

Studenten, die neben ihrem Studium jobben, müssen Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Aber es gibt Ausnahmen.

Wer ist versicherungspflichtig?

Alle Studenten, die nebenbei arbeiten, sind grundsätzlich versicherungspflichtig. Sie und der Arbeitgeber tragen je zur Hälfte den Rentenbeitrag vom Bruttoverdienst. Bei einem regelmäßigen Verdienst bis zu 400 Euro gelten die Regeln für die Minijobs.

Nicht versicherungspflichtig sind Studenten, die ein Praktikum absolvieren, das durch die Studienordnung vorgeschrieben ist.

Wer ist versicherungsfrei?

Versicherungsfrei bleibt, wer im Laufe eines Jahres von vornherein eine auf 2 Monate oder 50 Arbeitstage begrenzte kurzfristige Beschäftigung ausübt. Der Verdienst spielt dabei keine Rolle.

Ausnahme: Stellt sich entgegen der Erwartung heraus, dass die Beschäftigung doch länger als 2 Monate beziehungsweise 50 Arbeitstage dauert, dann entsteht sofort (vom Tag der Feststellung an) Versicherungspflicht.

Wenn Studenten neben dem Studium regelmäßig arbeiten, bleiben sie ebenfalls versicherungsfrei, solange sie monatlich nicht mehr als 400 Euro verdienen.

Ausnahme: Mehrere geringfügige Jobs werden zusammengerechnet. Wird die Verdienstgrenze überschritten, tritt unmittelbar von der Überschreitung an Versicherungspflicht ein.

Versicherungspflicht hat Vorteile

Die Deutsche Rentenversicherung darf nur 3 Schul- und Studienjahre bei der Rente anrechnen - und das erst ab dem 17. Lebensjahr. Das kann sich nachteilig auf die spätere Rentenhöhe auswirken. Durch Pflichtbeiträge aus einem Nebenjob - aber auch durch freiwillige Beiträge - lässt sich die "Rentenlücke" zwischen Ausbildung und Berufsstart schließen und der spätere Rentenanspruch erhöhen.

Deutsche Rentenversicherung

03.11.2006