Anlage 4: Katalog bestimmter Berufsgruppen zur Abrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit

Nach der ursprünglichen Fassung des § 7 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4 SGB IV bis 31.12.2002 war als eines von 5 Kriterien für die Vermutung eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses zu prüfen, ob die zu beurteilende Tätigkeit typische Merkmale unternehmerischen Handelns erkennen lässt. In der Gesetzesbegründung (Bundestags-Drucksache 14/1855 S. 7) wurde zum Ausdruck gebracht, es werde davon ausgegangen, dass die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger zur Durchführung dieser Vorschrift kurzfristig branchenspezifische Kataloge erarbeiten.

Deutsche Rentenversicherung

08.09.2006