Zulagenrechner

Dieser Zulagenrechner dient der Ermittlung der Förderung im ausgewählten Beitragsjahr sowie der Prognose über den Verlauf der möglichen Zulage(n).
Eine Zulage erhalten Sie nur für Beiträge auf zertifizierte Altersvorsorgeverträge sowie für Altersvorsorgebeiträge an Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen.

Hinweise zur Nutzung des Formulars
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Erläuterungen zu den einzelnen Eingabefeldern finden Sie in den Nutzerhinweisen.

Allgemeines

Bitte machen Sie allgemeine Angaben zur Berechnung.

Wählen Sie das Jahr, für welches Sie sparen wollen oder bereits angespart haben.
dauernd getrennt lebend
Ich bin im gesamten Beitragsjahr von meinem Ehegatten getrennt (nur auszufüllen, wenn Sie verheiratet sind).
Antragsteller

Hier sind die Berechnungswerte für den/die Antragsteller(in) vorzugeben.

Zulageberechtigung
Sie gehören zum förderberechtigten Personenkreis, dass heißt, Sie unterliegen der Einkommenssteuerpflicht in Deutschland und sind pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung oder sind Empfänger von Besoldung, Amtsbezügen nach Abgabe der Einwilligung (Richter, Berufssolden, Beamte) oder Landwirt. - Sie sind unmittelbar zulageberechtigt

Sie sind nicht unmittelbar zulageberechtigt und Ihr nicht getrennt lebender Ehegatte gehört zum förderberechtigten Personenkreis, dass heißt, er unterliegt der unbeschränkten Einkommenssteuerpflicht in Deutschland und ist pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung, Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente oder Empfänger von Besoldung, Amtsbezügen nach Angabe der Einwilligung (Beamte, Richter, Berufssoldaten), Versorgungsempfänger wegen Dienstunfähigkeit oder Landwirt. - Sie sind mittelbar zulageberechtigt

Ich bin im Beitragsjahr
Berufseinsteigerbonus
Sie sind unmittelbar zulageberechtigt und haben zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet und haben den einmaligen Bonus zuvor noch nicht erhalten?
Geben Sie hier Ihre individuellen im vorangegangenen Kalenderjahr erzielten maßgeblichen Einnahmen an (s. hierzu auch Nutzungshinweise).
Das sind ggf.:
  • rentenversicherungspflichtiges Einkommen (siehe Renteninformation oder Jahresbescheinigung des Arbeitgebers)
  • tatsächlich erzieltes Entgelt / Entgeltersatzleistung (z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld)
  • Höhe der jährlichen Bruttorente der vollen Erwerbsunfähigkeits-/Erwerbsminderungsrente
  • Höhe der Besoldung
  • Höhe der Versorgung wegen Dienstunfähigkeit

Bei Landwirten sind die positiven Einkünfte aus dem Vorvorjahr des Beitragsjahres einzutragen (z.B. für Beitragsjahr 2009 - Einnahmen aus der Steuererklärung 2007).

Sofern Sie mittelbar zulageberechtigt sind, ist kein Vorjahreseinkommen anzugeben.
Bitte geben Sie den Betrag im Format xxxxx,xx ein.


Höhe Ihres gewünschten Eigenbeitrags im Beitragsjahr.

Anzahl der Kinder, die vor dem 01.01.2008 geboren wurden, für die Kindergeld festgesetzt wurde und für die Sie eine Kinderzulage erhalten möchten.

Anzahl der Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren wurden, für die Kindergeld festgesetzt wurde und für die Sie eine Kinderzulage erhalten möchten.
Ehepartner

Hier sind die Berechnungswerte für den/die Ehepartner(in) vorzugeben. Diese Angaben sind nur erforderlich, sofern Sie verheiratet und nicht dauernd von Ihrem Ehegatten getrennt lebend sind.

Zulageberechtigung
Ihr nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte gehört zum förderberechtigten Personenkreis, dass heißt, er unterliegt der unbeschränkten Einkommenssteuerpflicht in Deutschland und ist pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung, Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente oder Empfänger von Besoldung, Amtsbezügen nach Abgabe der Einwilligung (Beamte, Richter, Berufssoldaten), Versorgungsempfänger wegen Dienstunfähigkeit oder Landwirt. - Ihr Ehegatte ist unmittelbar zulageberechtigt

Ihr nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte ist nicht unmittelbar zulageberechtigt und gehört nicht zum förderberechtigten Personenkreis. - Ihr Ehegatte ist mittelbar zulageberechtigt

Berufseinsteigerbonus
Sie sind unmittelbar zulageberechtigt und haben zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet und haben den einmaligen Bonus zuvor noch nicht erhalten?
Geben Sie hier Ihre individuellen im vorangegangenen Kalenderjahr erzielten maßgeblichen Einnahmen an (s. hierzu auch Nutzungshinweise).
Das sind ggf.:
  • rentenversicherungspflichtiges Einkommen (siehe Renteninformation oder Jahresbescheinigung des Arbeitgebers)
  • tatsächlich erzieltes Entgelt / Entgeltersatzleistung (z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld)
  • Höhe der jährlichen Bruttorente der vollen Erwerbsunfähigkeits-/Erwerbsminderungsrente
  • Höhe der Besoldung
  • Höhe der Versorgung wegen Dienstunfähigkeit

Bei Landwirten sind die positiven Einkünfte aus dem Vorvorjahr des Beitragsjahres einzutragen (z.B. für Beitragsjahr 2009 - Einnahmen aus der Steuererklärung 2007).

Sofern Sie mittelbar zulageberechtigt sind, ist kein Vorjahreseinkommen anzugeben.
Bitte geben Sie den Betrag im Format xxxxx,xx ein.


Höhe Ihres gewünschten Eigenbeitrags im Beitragsjahr.

Anzahl der Kinder, die vor dem 01.01.2008 geboren wurden, für die Kindergeld festgesetzt wurde und für die Sie eine Kinderzulage erhalten möchten und für die nicht schon beim Antragssteller eine Kinderzulage berücksichtigt wurde.

Anzahl der Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren wurden, für die Kindergeld festgesetzt wurde und für die Sie eine Kinderzulage erhalten möchten und für die nicht schon beim Antragssteller eine Kinderzulage berücksichtigt wurde.
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Deutsche Rentenversicherung

13.08.2009