Unternehmensprofil - deutsche Fassung
Organisationsreform
Mit der Organisationsreform der Rentenversicherung zum 1. Oktober 2005 wurde ein einheitlicher Versichertenbegriff eingeführt. Die frühere Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger für Arbeiter und Angestellte wurde durch eine feststehende Zuordnung der Versicherten ersetzt und damit eine stabile Versichertenstruktur und gleich bleibende Verteilung der Arbeitsmenge auf die Rentenversicherungsträger geschaffen. Neben dieser allgemeinen Rentenversicherung gibt es weiterhin die knappschaftliche Rentenversicherung für die Beschäftigten im Berbau. Träger dieses Versicherungszweiges ist ausschließlich die Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die Verwaltungskosten werden durch Steuerung und Koordinierung mit Hilfe von verbindlichen Entscheidungen und Zusammenschlüssen der Rentenversicherungsträger gesenkt. Seit der Organisationsreform der Deutschen Rentenversicherung hat sich die Zahl der Institutionen von vorher 27 auf 16 verringert.
Alle Rentenversicherungsträger treten nunmehr unter dem Namen „Deutsche Rentenversicherung“ einheitlich auf. Das neue Erscheinungsbild macht deutlich, dass die Rentenversicherung eine einheitliche und gemeinsame Einrichtung im System der sozialen Sicherung ist, für die verschiedene Träger auf Bundes- und Regionalebene zuständig sind.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat eine Doppelfunktion. Sie nimmt auf der einen Seite Grundsatz- und Querschnittsaufgaben und gemeinsame Angelegenheiten für alle Rentenversicherungsträger wahr und ist insoweit Nachfolgerin des früheren Verbands Deutscher Rentenversicherungsträger. Auf der anderen Seite hat die Deutsche Rentenversicherung Bund Trägeraufgaben zu erfüllen. In ihrer Trägerfunktion betreut sie die Kunden der früheren Bundesversicherungsanstalt für Angestellte weiter.
Direktorium / Erweitertes Direktorium
Der laufende Verwaltungsbetrieb der Deutschen Rentenversicherung Bund wird vom hauptamtlich tätigen Direktorium geleitet. Es besteht aus dem Präsidenten als Vorsitzenden und zwei Direktoren, die auf Vorschlag des Vorstandes von der Vertreterversammlung gewählt werden. Die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben und die Außendarstellung der Deutschen Rentenversicherung Bund werden grundsätzlich vom Präsidenten wahrgenommen. Im Übrigen nimmt einer der Geschäftsführer vorwiegend innerorganisatorische Aufgaben wahr, der andere vorwiegend Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung stehen.
Die Vorbereitung von Entscheidungen, die alle Träger der Rentenversicherung betreffen, obliegt dem um fünf Geschäftsführer der Regionalträger und einen Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Erweiterten Direktorium. Dem Erweiterten Direktorium obliegen auch weitere im Gesetz definierte Aufgaben unter anderem im Bereich der Versichertenzuordnung und der Finanzsteuerung.
Deutsche Rentenversicherung
07.12.2009