• English
  • Français
  • Ελληνικά
  • Italiano
  • Polski
  • Español
  • Türkçe

  • Pfeil nach untenDeutsch

ZRBG

Information über deutsche Rentenansprüche für ehemalige Beschäftigte in einem Ghetto nach der neuesten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, sogenannte Ghetto-Rente nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto, kurz ZRBG.

Worum geht es beim ZRBG?

Nach dem ZRBG gelten bei Verfolgten des Nationalsozialismus Zeiten der Beschäftigung in einem Ghetto, das sich in einem vom Deutschen Reich besetzten oder eingegliederten Gebiet befand, unter bestimmten Voraussetzungen als deutsche Beitragszeiten. Aus diesen Zeiten kann auch eine deutsche Rente in das Ausland gezahlt werden.

Mehr Information zum Thema: "Worum geht es beim ZRBG?"

Was hat sich geändert?

In den Urteilen vom 2. und 3.6.2009 (Aktenzeichen unter anderem B 13 R 81/08 R und B 5 R 26/08 R) hat das BSG die Anforderungen an die Merkmale „Beschäftigung aus eigenem Willensentschluss“ und „Entgelt“ deutlich herabgesetzt.

Mehr Information zum Thema: "Was hat sich geändert?"

Voraussetzungen für die Anrechnung von Ghetto-Beitragszeiten?

Voraussetzung für die Berücksichtigung von Ghetto-Beitragszeiten nach dem ZRBG ist, dass Sie: Verfolgte oder Verfolgter des Nationalsozialismus im Sinne des deutschen Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) sind und sich zwangsweise in einem Ghetto aufgehalten haben, das sich in einem vom Deutschen Reich besetzten oder eingegliederten Gebiet befand und eine Beschäftigung, die aus eigenem Willensentschluss zustande gekommen ist, gegen Entgelt ausgeübt haben. 

Mehr Information zum Thema: "Voraussetzungen für die Anrechnung von Ghetto-Beitragszeiten?"

Wer kann danach eine deutsche Rente erhalten?

Als deutsche Rentenleistungen kommen eine Altersrente wegen Vollendung des 65. Lebensjahres oder - nach dem Tod der Verfolgten oder des Verfolgten - eine Witwen- oder Witwerrente in Betracht.

Mehr Information zum Thema: "Wer kann danach eine deutsche Rente erhalten?"

Was ist zu veranlassen?

Ist in Ihrem Fall noch ein Widerspruchs- oder Gerichtsverfahren über die Anrechnung von Ghetto-Beitragszeiten nach dem ZRBG und gegebenenfalls über die Zahlung einer deutschen Rente anhängig, werden wir prüfen, ob jetzt eine Anerkennung dieser Zeiten und eine Rentenzahlung möglich ist. Gegebenenfalls erhalten Sie einen neuen Bescheid. Dazu brauchen Sie keinen gesonderten Antrag zu stellen. Diese anhängigen Streitverfahren werden wir bevorzugt bearbeiten. Lesen Sie auch, was passiert, wenn ein Rentenantrag bereits abgelehnt wurde oder wenn Ghetto-Beitragszeiten nicht geltend gemacht worden sind.

Mehr Information zum Thema: "Was ist zu veranlassen?"

Wer erteilt Rat und Hilfe?

Im Rahmen dieser Information können natürlich nicht alle Fragen beantwortet werden. Wenn Sie weitere Fragen zum ZRBG haben, rufen Sie unser Servicetelefon an. Dort erhalten Sie weiteren Rat und Hilfe.

Mehr Information zum Thema: "Wer erteilt Rat und Hilfe?"

Formulare

Formulare zum ZRBG in Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch und Ungarisch.

Mehr Information zum Thema: "Formulare"

Deutsche Rentenversicherung

01.10.2010