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Arbeitnehmer mit Wertguthaben


Seit dem 1.7.2009 ist es möglich, bei der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses ein dort angespartes Wertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund zu übertragen.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund verwaltet das Wertguthaben treuhänderisch und zahlt es während des geplanten Freistellungszeitraums aus.

Flexible Arbeitszeit und Wertguthaben

Hier erhalten Sie allgemeine Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und zu dem Begriff Wertguthaben.

Mehr Information zum Thema: "Flexible Arbeitszeit und Wertguthaben"

Übertragung eines Wertguthabens

Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Ihr Wertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund zu übertragen. Wir erklären Ihnen alle Schritte von der Einzahlung bis zur Freistellung und Auszahlung.

Mehr Information zum Thema: "Übertragung eines Wertguthabens"

Downloads

In diesem Bereich stellen wir Ihnen Vordrucke, ausgewählte Gesetze und das Rundschreiben zum Thema Wertguthaben zur Verfügung.

Mehr Information zum Thema: "Downloads"

Deutsche Rentenversicherung

14.03.2012