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Verbindungsstellen

Deutsche Verbindungsstellen

Die Träger der Deutschen Rentenversicherung sind als Verbindungsstelle Ansprechpartner für die Versicherten, die auch im Ausland Versicherungszeiten zurückgelegt haben oder dort wohnen.

Wir sind Ihr Ansprechpartner, wenn Sie

  • als ausländische Staatsangehörige beziehungsweise ausländischer Staatsangehöriger außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnen.
  • als ausländische Staatsangehörige beziehungsweise ausländischer Staatsangehöriger in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und auch ausländische Versicherungszeiten zurückgelegt haben.
  • im Ausland wohnen.
  • deutsche Staatsangehörige beziehungsweise deutscher Staatsangehöriger sind und ausländische Versicherungszeiten zurückgelegt haben.

Wir

  • bearbeiten Ihren Antrag auf eine Rente aus der deutschen Rentenversicherung.
  • bearbeiten Ihren Antrag auf Beitragserstattung aus der deutschen Rentenversicherung.
  • leiten Ihren Antrag auf Auslands-Rente an den ausländischen Versicherungsträger weiter, wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • zahlen die deutsche Rente ins Ausland, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben.
  • teilen Ihnen bei Anforderung eines Kontoauszugs die im deutschen Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten mit und erteilen eine Rentenauskunft über die monatliche Rente, die bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen im Monat der Erstellung zu zahlen wäre.

Anfragen und Anträge - mit Bezug zum Abkommensrecht und Europarecht - werden in Deutschland von verschiedenen Versicherungsträgern bearbeitet. Haben Sie in einem oder mehreren Mitgliedstaaten oder Abkommensstaaten gewohnt oder gearbeitet, werden Sie entweder von

betreut.

Grundsätzlich ist für Sie der Versicherungsträger zuständig, zu dem Sie Ihre deutschen Beiträge gezahlt haben.

  • Haben Sie Ihren letzten deutschen Beitrag an die Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)) gezahlt, ist diese Ihr Ansprechpartner.
  • Wenn Sie zu irgendeinem Zeitpunkt mindestens einen deutschen Beitrag zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (ehemals Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse) gezahlt haben, ist sie für Sie der richtige Ansprechpartner.
  • Wenn Sie Ihren letzten deutschen Beitrag an einen Regionalträger (ehemalige Landesversicherungsanstalten) gezahlt haben, werden Sie von dem Regionalträger betreut, der für den jeweiligen Mitglied- oder Abkommensstaat zuständig ist. Die Zuständigkeiten können Sie in der nachfolgenden Tabelle nachlesen.

Unser Tipp

Haben Sie noch keine deutschen Beiträge gezahlt, wenden Sie sich einfach an die Deutsche Rentenversicherung Bund. Sie ermittelt für Sie den zuständigen Rentenversicherungsträger.

Abkommens- oder MitgliedstaatZuständiger Rentenversicherungsträge
Für alle Staaten, wenn Sie Ihren letzten deutschen Beitrag an die Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) gezahlt habenDeutsche Rentenversicherung Bund
Für alle Staaten, wenn Sie zu irgendeinem Zeitpunkt mindestens einen deutschen Beitrag zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (ehemals Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse) gezahlt habenDeutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Für folgende Staaten, wenn Sie Ihren letzten deutschen Beitrag an einen Regionalträger (ehemalige Landesversicherungsanstalten) gezahlt haben und in dem betreffenden Staat wohnen oder dort zuletzt versichert waren:
AustralienDeutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen
BelgienDeutsche Rentenversicherung Rheinland
Bosnien-HerzegowinaDeutsche Rentenversicherung Bayern Süd
BulgarienDeutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
ChileDeutsche Rentenversicherung Rheinland
DänemarkDeutsche Rentenversicherung Nord
EstlandDeutsche Rentenversicherung Nord
FinnlandDeutsche Rentenversicherung Nord
FrankreichDeutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz (in bestimmten Ausnahmefällen auch die Deutsche Rentenversicherung Saarland)
GriechenlandDeutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
GroßbritannienDeutsche Rentenversicherung Nord
IrlandDeutsche Rentenversicherung Nord
IslandDeutsche Rentenversicherung Westfalen
IsraelDeutsche Rentenversicherung Rheinland
ItalienDeutsche Rentenversicherung Schwaben (in bestimmten Ausnahmefällen auch die Deutsche Rentenversicherung Saarland)
JapanDeutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
KanadaDeutsche Rentenversicherung Nord
KosovoDeutsche Rentenversicherung Bayern Süd
KroatienDeutsche Rentenversicherung Bayern Süd
Republik KoreaDeutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
LettlandDeutsche Rentenversicherung Nord
LiechtensteinDeutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
LitauenDeutsche Rentenversicherung Nord
LuxemburgDeutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz (in bestimmten Ausnahmefällen auch die Deutsche Rentenversicherung Saarland)
MaltaDeutsche Rentenversicherung Schwaben
MarokkoDeutsche Rentenversicherung Schwaben
MazedonienDeutsche Rentenversicherung Bayern Süd
MontenegroDeutsche Rentenversicherung Bayern Süd
NiederlandeDeutsche Rentenversicherung Westfalen
NorwegenDeutsche Rentenversicherung Nord
ÖsterreichDeutsche Rentenversicherung Bayern Süd
PolenDeutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
PortugalDeutsche Rentenversicherung Nordbayern
RumänienDeutsche Rentenversicherung Nordbayern
SchwedenDeutsche Rentenversicherung Nord
SchweizDeutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
SerbienDeutsche Rentenversicherung Bayern Süd
SlowakeiDeutsche Rentenversicherung Bayern Süd
SlowenienDeutsche Rentenversicherung Bayern Süd
SpanienDeutsche Rentenversicherung Rheinland
TschechienDeutsche Rentenversicherung Bayern Süd
TunesienDeutsche Rentenversicherung Schwaben
TürkeiDeutsche Rentenversicherung Nordbayern
USADeutsche Rentenversicherung Nord
UngarnDeutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
Zypern (griechischer Teil)Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

Ausländische Verbindungsstellen

 

Die ausländischen Verbindungsstellen haben wir Ihnen in einer Linkliste zusammengestellt.

Darüber hinaus stellt die Europäische Kommission über eine öffentlich zugängliche Datenbank Informationen über die zuständigen Träger der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten über folgenden Link bereit: http://ec.europa.eu


Deutsche Rentenversicherung

07.02.2011