Verbindungsstellen
Deutsche Verbindungsstellen
Die Träger der Deutschen Rentenversicherung sind als Verbindungsstelle Ansprechpartner für die Versicherten, die auch im Ausland Versicherungszeiten zurückgelegt haben oder dort wohnen.
Wir sind Ihr Ansprechpartner, wenn Sie
- als ausländische Staatsangehörige beziehungsweise ausländischer Staatsangehöriger außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnen.
- als ausländische Staatsangehörige beziehungsweise ausländischer Staatsangehöriger in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und auch ausländische Versicherungszeiten zurückgelegt haben.
- im Ausland wohnen.
- deutsche Staatsangehörige beziehungsweise deutscher Staatsangehöriger sind und ausländische Versicherungszeiten zurückgelegt haben.
Wir
- bearbeiten Ihren Antrag auf eine Rente aus der deutschen Rentenversicherung.
- bearbeiten Ihren Antrag auf Beitragserstattung aus der deutschen Rentenversicherung.
- leiten Ihren Antrag auf Auslands-Rente an den ausländischen Versicherungsträger weiter, wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- zahlen die deutsche Rente ins Ausland, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben.
- teilen Ihnen bei Anforderung eines Kontoauszugs die im deutschen Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten mit und erteilen eine Rentenauskunft über die monatliche Rente, die bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen im Monat der Erstellung zu zahlen wäre.
Anfragen und Anträge - mit Bezug zum Abkommensrecht und Europarecht - werden in Deutschland von verschiedenen Versicherungsträgern bearbeitet. Haben Sie in einem oder mehreren Mitgliedstaaten oder Abkommensstaaten gewohnt oder gearbeitet, werden Sie entweder von
- der Deutschen Rentenversicherung Bund
- der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See oder
- einem Träger der Deutschen Rentenversicherung in den Regionen
betreut.
Grundsätzlich ist für Sie der Versicherungsträger zuständig, zu dem Sie Ihre deutschen Beiträge gezahlt haben.
- Haben Sie Ihren letzten deutschen Beitrag an die Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)) gezahlt, ist diese Ihr Ansprechpartner.
- Wenn Sie zu irgendeinem Zeitpunkt mindestens einen deutschen Beitrag zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (ehemals Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse) gezahlt haben, ist sie für Sie der richtige Ansprechpartner.
- Wenn Sie Ihren letzten deutschen Beitrag an einen Regionalträger (ehemalige Landesversicherungsanstalten) gezahlt haben, werden Sie von dem Regionalträger betreut, der für den jeweiligen Mitglied- oder Abkommensstaat zuständig ist. Die Zuständigkeiten können Sie in der nachfolgenden Tabelle nachlesen.
Unser Tipp
Haben Sie noch keine deutschen Beiträge gezahlt, wenden Sie sich einfach an die Deutsche Rentenversicherung Bund. Sie ermittelt für Sie den zuständigen Rentenversicherungsträger.
Ausländische Verbindungsstellen
Die ausländischen Verbindungsstellen haben wir Ihnen in einer Linkliste zusammengestellt.
Darüber hinaus stellt die Europäische Kommission über eine öffentlich zugängliche Datenbank Informationen über die zuständigen Träger der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten über folgenden Link bereit: http://ec.europa.eu
Deutsche Rentenversicherung
07.02.2011









