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Informationen für Anbieter von Altersvorsorgeprodukten

Antragsformular

Nach § 89 EStG ist die Altersvorsorgezulage jährlich mit einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck vom Anleger beim Anbieter zu beantragen.


Mehr Information zum Thema: "Antragsformular"

Vordrucke für Bescheinigungen

Nach § 92 und § 94 Absatz 1 Satz 4 / § 95 Absatz 1 EStG hat der Anbieter verschiedene Bescheinigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordrucken zu erteilen, die vom Anleger für seine Unterlagen oder zum Weiterreichen an sein zuständiges Finanzamt gedacht sind.


Mehr Information zum Thema: "Vordrucke für Bescheinigungen"

Informationsseite für am DV-Verfahren Beteiligte

Die Internetseite www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de ist ein Angebot für Anbieter von Altersvorsorgeprodukten. Hierfür ist jedoch eine entsprechende Authentifizierung erforderlich.


Mehr Information zum Thema: "Informationsseite für am DV-Verfahren Beteiligte"

Vordrucke für Voranmeldung

Nach § 90 Absatz 3 Satz 4 EStG hat der Anbieter eine Anmeldung über selbst errechnete Zulagen, Rückforderungs- und Rückzahlungsbeträge nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben.


Mehr Information zum Thema: "Vordrucke für Voranmeldung"

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen und Antworten für Anbieter von Altersvorsorgeprodukten


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Deutsche Rentenversicherung

05.11.2010