Altersrente für besonders langjährig Versicherte - Voraussetzungen

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhalten Sie auf Antrag, wenn Sie: 

  • nach 1946 geboren sind
  • das 65. Lebensjahr vollendet haben
  • die besondere Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben und
  • die Hinzuverdienstgrenzen einhalten

 

Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden angerechnet: 

  • Beiträge aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung
  • Pflichtbeiträge, die während einer selbständigen Tätigkeit entrichtet wurden
  • Zeiten geringfügiger Beschäftigung mit Beitragsentrichtung durch den Arbeitnehmer
  • Monate aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelte aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung
  • Pflichtbeiträge für Zeiten der nicht berufsmäßigen Pflege eines Angehörigen
  • Zeiten der Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr des Kindes
  • Ersatzzeiten (z.B. Flucht, politische Haft DDR)

 

Nicht berücksichtigt werden:

  • Pflichtbeitragszeiten aufgrund des Bezuges von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe
  • Zeiten aus einem durchgeführten Versorgungsausgleich
  • Zeiten aus einem Rentensplitting
  • Zeiten für die freiwillige Beiträge entrichtet wurden
  • Anrechnungszeiten

 


Deutsche Rentenversicherung

01.10.2010