Deutliches Plus für mehr als 20 Millionen Rentner

Die Rentner in Deutschland können mit einer deutlichen Rentenerhöhung rechnen. Zum 1. Juli dieses Jahres werden die Renten in Westdeutschland um 2,18 Prozent und die Renten in Ostdeutschland um 2,26 Prozent erhöht. Damit werden die Rentner an der zuletzt guten Wirtschaftsentwicklung und den Lohnzuwächsen der vergangenen Jahre beteiligt. Dabei profitieren die Rentner letztlich auch vom deutlichen Beschäftigungszuwachs.

Im vergangenen Jahr hatte es rund ein Prozent mehr gegeben.

Dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 18. April muss noch der Bundesrat zustimmen. Dies gilt aber als reine Formsache.


Bescheinigung über Rentenhöhe für die Steuererklärung

Auch Rentner können steuerpflichtig sein. Wer dazu gehört, muss bis zum 31. Mai 2012 seine Steuererklärung für 2011 beim Finanzamt abgeben. Für Rentner ist vor allem die „Anlage R“ wichtig. Denn hier müssen sie die steuerrechtlich relevante Rente eintragen.

 Damit Sie nicht erst alle Bescheinigungen der gesetzlichen Rentenversicherung suchen und dann alles selbst ausrechnen müssen, hilft Ihnen die Deutsche Rentenversicherung. Sie stellt eine Bescheinigung über die gezahlte Rente aus. Die Zahlen können Sie dann ganz einfach in Ihre Steuererklärung übernehmen.

Die Bescheinigung für das Finanzamt können Sie am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 48000 oder unter www.deutsche-rentenversicherung.de im Bereich Beratung/Versicherungsunterlagen anfordern.


Rente für Jugendliche im Netz erklärt

Logo "rentenblicker" (drv-bund)

Berlin (dpa/tmn) - Rente bekommt man, wenn man alt ist - so denken viele Jugendliche. Damit man später auch genug davon hat, lohnt es sich, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen. Ein Website erklärt Jugendlichen die Thematik.


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Rente mit 67

Foto: Ein älteres Ehepaar spielt ein Brettspiel (Bildrechte: drv-bund)

Rente mit 67 – wer ab 1947 geboren ist, muss sich auf ein längeres Arbeitsleben einstellen.

Die Änderungen betreffen aber nicht nur Altersrenten. Auch Erwerbsminderungsrenten und Renten wegen Todes sind von der Anhebung betroffen. Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen und häufigsten Fragen und Antworten..


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Broschüre der Woche: "Handbuch Rehabilitation – Auszüge aus dem SGB IX“

Titelbild "Handbuch Rehabilitation (Sozialgesetzbuch IX)"

Ein Nachschlagewerk für Fachleute und Laien – das ist das Handbuch Rehabilitation. Auf über 340 Seiten kommentieren Experten ausführlich Teil 1 des SGB IX – die Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen. Zusätzlich gehen sie auf § 84 zum betrieblichen Eingliederungsmanagement ein.


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Rententipp: Hilfe für Witwen

Junger Mann schaut durch ein Bücherregal (Bildrechte: drv-bund)

Wenn der Ehepartner vor seinem Tod schon eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen hat, kann die Witwe oder der Witwer bei der Deutschen Post AG einen Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente beantragen. Näheres zu dieser unkomplizierten Regelung erfahren Sie in diesem Rententipp.


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