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Teilhabe am Arbeitsleben

Sie können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (ehemals berufsfördernde Leistungen) erhalten, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verfolgen das Ziel, bei erheblicher Gefährdung beziehungsweise Minderung der Erwerbsfähigkeit den Verbleib im Arbeitsleben dauerhaft zu sichern. Hierzu werden eine Vielzahl von Leistungen angeboten.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten?

Anspruchsvoraussetzungen für den Erhalt einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben


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Was muss ich bei der Antragstellung beachten?

Informationen zum Erhalt der Antragsunterlagen


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Welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gibt es?

Information über das Leistungsangebot der Rentenversicherung


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Erhalte ich aufgrund der beantragten Leistung einen Bescheid?

Informationen zum Bescheidinhalt


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Welche Möglichkeit habe ich, wenn ich mit dem Bescheid nicht einverstanden bin?

Informationen zum Rechtsmittel


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Wo und in welcher Form wird die Leistung durchgeführt?

Informationen zur Rehabilitations-Einrichtung und der Durchführung der Leistung


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Wer trägt die Kosten der Leistung und muss ich selbst etwas zuzahlen?

Informationen über die Kosten der Leistung sowie über die Zuzahlung


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Wer sichert mich während der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben finanziell ab?

Informationen über die wirtschaftliche Absicherung


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Werden für mich Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt?

Informationen rund um den Sozialversicherungsschutz


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Tipps

Spezielle Tipps von uns für Sie


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Deutsche Rentenversicherung

05.11.2010