Meldeverfahren nach der DEÜV

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen die Kranken- und Pflegekassen, Rentenversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit unter anderem Informationen über beschäftigte Arbeitnehmer. Aus diesem Grund müssen alle Arbeitgeber für die bei ihnen Beschäftigten Meldungen erstatten, welche beispielsweise dazu dienen, die Ansprüche der Beschäftigten auf Leistungen gegenüber den zuständigen Versicherungsträgern sicherzustellen.

Rechtsgrundlagen

Sie finden hier alle Dokumente und Dateien, die wir in Zusammenhang mit der DEÜV bereitstellen. So weit nicht anders angegeben, handelt es sich um Word- und PDF-Dokumente als gepackte ZIP-Dateien.

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Erweiterung des Meldeverfahrens um Angaben der Unfallversicherung

Im Zusammenhang mit der Reform der Unfallversicherung erfolgte zum 1.1.2009 eine Erweiterung des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung um die Angaben der Unfallversicherung.

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Sofortmeldung

Sofortmeldung zur Sozialversicherung ab 1.1.2009

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Haushaltsscheckverfahren

Der Arbeitgeber und der Beschäftigte im privaten Haushalt können Besonderheiten bei der Beitragszahlung zur Sozialversicherung vereinbaren.

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Gemeinsame Fehlerprüfung für das Meldeverfahren

Die Spitzenverbände der Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Bundesagentur für Arbeit haben sich auf die Verwendung eines von der Rentenversicherung erstellten gemeinsamen Programms zur Plausibilitätsprüfung von Meldungen nach der DEÜV verständigt. Es wird Kernprüfprogramm genannt.

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Downloads und Dokumentationen

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Kontakt

Hier stellen wir Ihnen die E-Mail-Adressen zur Verfügung, über die Sie sich bei Fragen jederzeit an uns wenden können.

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Deutsche Rentenversicherung

07.11.2011