Selbstverwaltungsorgane der Deutschen Rentenversicherung
Mit Wirkung vom 22.7.2009 haben unter anderem die Selbstverwaltungsorgane der Deutschen Rentenversicherung Bund auf der Gesamtebene durch das "Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und zur Änderung anderer Gesetze" neue Bezeichnungen erhalten:
| bisherige Bezeichnung | neue Bezeichnung |
|---|---|
| Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund | Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund |
| Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund | Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund |
Im Folgenden werden ausschließlich die neuen Bezeichnungen verwendet.
Bundesvertreterversammlung
In der Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund sind alle Rentenversicherungsträger repräsentiert. Sie besteht aus jeweils 30 Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber. 28 Mitglieder gehören den Selbstverwaltungen der Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung an und 2 Mitglieder der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Dazu kommen die 30 Mitglieder der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Mehr Information zum Thema: "Bundesvertreterversammlung"
Bundesvorstand
Der Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund besteht aus 22 Mitgliedern. Zwölf Mitglieder werden auf Vorschlag der Vertreter der Regionalträger und zwei Mitglieder auf Vorschlag der Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gewählt. Weitere acht Mitglieder werden auf Vorschlag der im Rahmen der Sozialwahl gewählten Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber der Deutschen Rentenversicherung Bund gewählt.
Mehr Information zum Thema: "Bundesvorstand"
Deutsche Rentenversicherung
05.11.2010









