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Selbstverwaltungsorgane der Deutschen Rentenversicherung

Mit Wirkung vom 22.7.2009 haben unter anderem die Selbstverwaltungsorgane der Deutschen Rentenversicherung Bund auf der Gesamtebene durch das "Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und zur Änderung anderer Gesetze" neue Bezeichnungen erhalten:

bisherige Bezeichnungneue Bezeichnung
Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung BundBundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund
Vorstand der Deutschen Rentenversicherung BundBundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund

Im Folgenden werden ausschließlich die neuen Bezeichnungen verwendet.

Bundesvertreterversammlung

In der Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund sind alle Rentenversicherungsträger repräsentiert. Sie besteht aus jeweils 30 Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber. 28 Mitglieder gehören den Selbstverwaltungen der Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung an und 2 Mitglieder der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Dazu kommen die 30 Mitglieder der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund.


Mehr Information zum Thema: "Bundesvertreterversammlung"

Bundesvorstand

Der Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund besteht aus 22 Mitgliedern. Zwölf Mitglieder werden auf Vorschlag der Vertreter der Regionalträger und zwei Mitglieder auf Vorschlag der Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gewählt. Weitere acht Mitglieder werden auf Vorschlag der im Rahmen der Sozialwahl gewählten Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber der Deutschen Rentenversicherung Bund gewählt.


Mehr Information zum Thema: "Bundesvorstand"

Deutsche Rentenversicherung

05.11.2010