Grundlagen
Europa wächst zusammen. Und auch über Europa hinaus gibt es immer mehr internationale Verflechtungen, die nicht zuletzt auch das Arbeitsleben der Menschen beeinflussen. So verlassen manche ihre Heimat, um in anderen Ländern zu arbeiten. Andere werden von ihrem Arbeitgeber für eine begrenzte Zeit in das Ausland geschickt, um dort bei einer Partnerfirma oder Tochterfirma tätig zu sein. Wiederum andere haben nie im Ausland gearbeitet, möchten aber ihren Lebensabend in der Ferne verbringen.
Es ist notwendig, dass der soziale Schutz für diese Personen auch über die Grenzen hinweg gewährt wird. Durch internationale Regelungen sollen Nachteile, die durch die Arbeit in verschiedenen Staaten mit unterschiedlichen Sozialversicherungssystemen entstehen, auf ein Minimum reduziert werden. So sollen einmal erworbene Ansprüche auf Leistungen nicht verloren gehen, auch wenn eine Beschäftigung in einem anderen Staat ausgeübt wird. Die internationalen Regelungen schützen dabei nicht nur Arbeitnehmer. Auch Nachteile für Rentner sollen beseitigt werden. Sie sollen ihre Rente möglichst ohne Einschränkung in andere Staaten gezahlt bekommen.
Europarecht
Die Bundesrepublik Deutschland ist in der Europäischen Union über das Europarecht mit vielen Staaten auf dem Gebiet der Sozialversicherung verbunden. Das Europarecht stimmt die verschiedenen nationalen Rentensysteme der Mitgliedstaaten aufeinander ab.
Mehr Information zum Thema: "Europarecht"
Sozialversicherungsabkommen und Vertragsverhandlungen
Die Bundesrepublik Deutschland hat mit einer Reihe von Ländern zweiseitige Sozialversicherungsabkommen geschlossen, die im Wesentlichen den Erwerb von Rentenansprüchen und die Zahlung von Renten in den jeweiligen Staat regeln.
Wir informieren Sie außerdem darüber, mit welchen Ländern die Bundesrepublik Deutschland derzeit Verhandlungen über den Abschluss eines Abkommens über soziale Sicherheit führt.
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Deutsche Rentenversicherung
05.11.2010









