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Bundeswehr und Beamte

Grundwehrdienstleistende erfahren, warum ihnen keine Nachteile für ihre spätere Rente durch den Wehrdienst entstehen. Zeit- und Berufssoldaten sowie Beamte informieren wir über die Nachversicherung nach dem Ausscheiden aus dem Dienst.

Grundwehrdienstleistende

Der Grundwehrdienst wurde in Deutschland 1957 eingeführt. Anfangs mussten die Rekruten zwölf Monate einrücken, von April 1962 bis Ende 1972 dauerte der Wehrdienst 18 Monate, danach zeitweilig 15 Monate. Seit Januar 2002 sank die Wehrdienstdauer dann stufenweise auf neun Monate.

Mehr Information zum Thema: "Grundwehrdienstleistende"

Zeitsoldaten

Zeitsoldatinnen oder Zeitsoldaten verpflichten sich gegenüber der Bundeswehr für die Dauer von zwei, vier, acht oder zwölf Jahren zu "dienen". Mit dieser Entscheidung entsteht für die Dauer der Bundeswehrzugehörigkeit der Status eines Beamten auf Zeit. Zeitsoldaten bekommen während der Dauer der Verpflichtung Gehaltsbezüge nach beamtenrechtlichen Vorschriften.

Mehr Information zum Thema: "Zeitsoldaten"

Berufssoldaten

Berufssoldatinnen und Berufsoldaten sind Beamte. Eine Pension ist ihnen und ihren Hinterbliebenen sicher. Solange sie Beamte bleiben, haben Berufssoldaten mit der gesetzlichen Rentenversicherung keine Berührung. Nach der Pensionierung erhalten sie ihre Beamtenpension, keine Rente.

Mehr Information zum Thema: "Berufssoldaten"

Nachversicherung

Die Beiträge für die Rentenversicherung werden bei der Nachversicherung individuell berechnet. Grundlage dafür sind die Entgelte, die während der Bundeswehr- oder Beamtenzeit brutto bezahlt wurden.

Mehr Information zum Thema: "Nachversicherung"

Deutsche Rentenversicherung

01.10.2010