Berufsgruppen
Zur leichteren Orientierung unterscheiden wir einzelne Berufs- und Versichertengruppen und informieren Sie über die entsprechenden Regelungen für zum Beispiel Pflicht- oder freiwillig Versicherte, Soldaten, Minijobber, Ich-AGler oder freie Journalisten.
Pflichtversicherte
Bei der Deutschen Rentenversicherung sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer einschließlich der Auszubildenden pflichtversichert, darüber hinaus bestimmte Gruppen von Selbstständigen – zum Beispiel Handwerker, Künstler und Publizisten. Auch junge Mütter oder Väter während der Zeiten der Kindererziehung, nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen sowie Wehrdienstleistende und Zivildienstleistende sind pflichtversichert. Schließlich gehören Personen, die Unterhaltsersatzleistungen beziehen – zum Beispiel Krankengeld oder Arbeitslosengeld – der Rentenversicherung an.
Bundeswehr und Beamte
Grundwehrdienstleistende erfahren, warum ihnen keine Nachteile für ihre spätere Rente durch den Wehrdienst entstehen. Zeit- und Berufssoldaten sowie Beamte informieren wir über die Nachversicherung nach dem Ausscheiden aus dem Dienst.
Minijobber
Weniger Steuern, weniger Sozialabgaben und weniger Bürokratie: Damit soll der Markt der Mini-Jobs belebt werden. Als Mini-Job gilt ein Beschäftigungsverhältnis bis maximal 400 Euro regelmäßiges Monatsentgelt. Diese Jobs sind für Arbeitnehmer abgabenfrei. Der Arbeitgeber zahlt pauschal 30 Prozent Sozialversicherungsbeiträge und Steuern.
Freiwillige Versicherung
Für die Personengruppen, die nicht versicherungspflichtig sind, kann es sinnvoll sein, freiwillig Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen.
Freie Journalisten
Unter freien Journalisten herrscht beim Thema Sozialversicherung oft Unsicherheit: Kümmert sich der Auftraggeber um die Versicherung? Ist eine private Vorsorge erforderlich? Wer wird über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert? Gibt es die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern?
Statusfeststellungsverfahren
Das Statusfeststellungsverfahren ist die Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit. Es wird zwischen den Statusfeststellungsverfahren auf Antrag und von Amts wegen unterschieden.
Versicherungspflicht auf Antrag
Durch die Pflichtversicherung auf Antrag entstehen alle Rechte und Pflichten eines Pflichtversicherten. Ein bestimmtes Mindesteinkommen ist nicht erforderlich.
Mehr Information zum Thema: "Versicherungspflicht auf Antrag"
Deutsche Rentenversicherung
27.01.2011









