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Renten wegen Erwerbsminderung

Wenn Sie wegen Ihres Gesundheitszustandes gar nicht oder nur noch eingeschränkt arbeiten können, zahlen wir Ihnen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.

Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

Diese Rente erhalten Sie, sofern Sie vor dem 2.1.1961 geboren und berufsunfähig sind, in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit (BU) drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.

Mehr Information zum Thema: "Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit"

Teilweise Erwerbsminderung

Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung soll Ihre Lohnminderung ausgleichen, wenn Sie nicht mehr voll arbeiten können. MIt der verbliebenen Leistungskraft sollen Sie nach Möglichkeit einer Teilzeitarbeit nachgehen.

Mehr Information zum Thema: "Teilweise Erwerbsminderung"

Volle Erwerbsminderung

Die Rente wegen voller Erwerbsminderung soll Ihnen Ihren Verdienst ersetzen, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf nicht absehbare Zeit auf weniger als drei Stunden täglich gesunken ist. Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten Sie bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze.

Mehr Information zum Thema: "Volle Erwerbsminderung"

Rente für Bergleute

Wir informieren Sie über die Rente wegen verminderter Berufsfähigkeit im Bergbau sowie über die Rente nach langjähriger Untertagebeschäftigung und Vollendung des 50. Lebensjahres

Mehr Information zum Thema: "Rente für Bergleute"

Deutsche Rentenversicherung

01.10.2010