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Grundsicherung

Altersarmut hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich abgenommen. Dennoch gibt es Rentnerinnen und Rentner mit kleinen Renten, die ihren Anspruch auf Sozialhilfe nicht geltend machen - vielleicht auch Sie. Meist wollen diese Menschen verhindern, dass sich die Kommunen bei den Kindern die gezahlte Leistung zurückholen. Daher spricht man hier auch von "verschämter Armut". Wenn Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

Was ist Grundsicherung?

Die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine eigenständige Sozialleistung. Es gibt sie seit dem 1. Januar 2003.

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Antragstellung und Beginn

Die Grundsicherung ist eine eigenständige Sozialleistung. Darum muss sie beantragt werden. Ihr Antrag ist außerdem wichtig für den Beginn der Grundsicherung.

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Leistungen

Sie können Grundsicherungsleistungen erhalten, wenn Sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.

Mehr Information zum Thema: "Leistungen"

Einkommensanrechnung

Wie viel Grundsicherung Sie bekommen, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen und dem Ihres Ehepartners ab. Das gilt auch für Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft und für gleichgeschlechtliche Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes.

Mehr Information zum Thema: "Einkommensanrechnung"

Regelsätze

Die maßgeblichen Regelsätze der Sozialhilfe sind nach Bundesländern unterschiedlich festgesetzt.

Mehr Information zum Thema: "Regelsätze"

Berechnungsbeispiele

In 2 Beispielen errechnen wir Ihnen die Höhe der Grundsicherung.

Mehr Information zum Thema: "Berechnungsbeispiele"

Deutsche Rentenversicherung

01.10.2010