Nachzahlung und Erstattung
Für bestimmte Personenkreise besteht die Möglichkeit, freiwillige Beiträge für in der Vergangenheit liegende Zeiten nachzuzahlen. Außerdem gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Beitragserstattung.
Beiträge nachzahlen
Für einige Personenkreise besteht die Möglichkeit freiwillige Beiträge für in der Vergangenheit liegende Zeiten nachzuzahlen. Zum einen haben Sie die Möglichkeit, Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung zu leisten. Zum anderen, um Zeiten der schulischen Ausbildung, die nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden, nachzuzahlen.
Beiträge erstatten
Unterschiedliche Personenkreise haben die Möglichkeit auf eine Beitragserstattung. Die zu erstattenden Beiträge sind von der entsprechenden Zeit abhängig. Eine Antragsstellung ist erforderlich.
Deutsche Rentenversicherung
01.10.2010









