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Im Anschluss an eine stationäre oder ganztägig ambulante Leistung zur medizinischen Rehabilitation kann eine Leistung zur Nachsorge (Reha-Nachsorge) in Betracht kommen.
Die Reha-Nachsorgeangebote der Deutschen Rentenversicherung unterstützen Sie dabei, die in der Rehabilitation erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in ihrem Lebensumfeld zu erproben und umzusetzen, damit die Bewältigung des Alltags und die Rückkehr an den Arbeitsplatz gelingen. Sie tragen dazu bei, den Rehabilitationserfolg auf Dauer aufrecht zu erhalten.
Die Nachsorgeangebote der Rentenversicherung werden wohnortnah und berufsbegleitend durchgeführt.
Versicherte haben zu den Nachsorgeangeboten keine Zuzahlung zu leisten.
Reha-Nachsorge
Zu den Kernangeboten der Reha-Nachsorge gehören die Trainingstherapeutische Rehabilitationsnachsorge (T-RENA), die Psychosomatische Rehabilitationsnachsorge (Psy-RENA), die Intensivierte Rehabilitationsnachsorge (IRENA) und die Sucht-Nachsorge. Diese Nachsorgeleistungen werden vom behandelnden Arzt der Reha-Einrichtung am Ende der medizinischen Rehabilitation bei Bedarf empfohlen.
Um einen engen Bezug zu den Zielen der medizinischen Rehabilitation sicherzustellen, sind Psy-RENA und IRENA spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ende der vorherigen Rehabilitation zu beginnen und innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Rehabilitation abzuschließen. T-RENA muss spätestens innerhalb von sechs Wochen beginnen und spätestens sechs Monate nach Ende der Rehabilitation abgeschlossen sein.
Die Sucht-Nachsorge, die auf Basis eines Gemeinsamen Rahmenkonzepts mit der Gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt wird, soll nahtlos, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Leistung zur medizinischen Rehabilitation begonnen werden.
Die Rentenversicherung beteiligt sich bei T-RENA, Psy-RENA, IRENA und der Sucht-Nachsorge auf Antrag an den entstandenen Fahrkosten mit einer Pauschale je Teilnahmetag.
Rehabilitationssport und Funktionstraining
Rehabilitationssport und Funktionstraining gehören als ergänzende Leistungen ebenfalls zu den bewährten Angeboten nachgehender Leistungen der Rentenversicherung und können bei Bedarf von den behandelnden Ärzten in den Rehabilitationseinrichtungen verordnet werden.
Die Verordnung der Rehabilitationseinrichtung für den Rehabilitationssport oder das Funktionstraining gilt in der Regel bis zu sechs Monate. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Leistungen spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ende der medizinischen Rehabilitation beginnen.
Weitere Informationen
Reha-Nachsorge nach medizinischer Rehabilitation
Die Reha-Nachsorgeangebote der Deutschen Rentenversicherung unterstützen Sie dabei, den Erfolg der Rehabilitation auf Dauer aufrecht zu erhalten und die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zu sichern. Eine Kurzbeschreibung der aktuellen Nachsorgeangebote finden Sie in unserem Fallblatt.
Reha-Nachsorge - Wie finde ich das passende Angebot?
Der Flyer informiert über die Kernangebote zur Reha-Nachsorge und die Website www.nachderreha.de