Inhalt
Die Grundsicherung ist keine Rentenart, sondern eine Sozialleistung, die aus Steuermitteln finanziert wird. Im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie darauf Anspruch haben, wenn Ihre Rente zusammen mit eventuell weiteren Einkommen nicht für Ihren Lebensunterhalt ausreicht. Dadurch wird die Zahlung von Sozialhilfe vermieden. Der Vorteil dabei: Anders als bei der Sozialhilfe bleibt hier nämlich das Einkommen Ihrer Kinder oder Eltern unangetastet.
Themenauswahl
Anspruch und Höhe der Grundsicherung
Lesen Sie, welche Voraussetzungen für die Grundsicherung gelten und wie hoch diese ausfällt.
Einkommensanrechnung
Miete, Unterhaltsleistungen, Krankengeld, Versicherungen – was bei der Berechnung der Grundsicherung angerechnet wird.
Regelsätze
Ihr notwendiger Lebensunterhalt wird über Regelbedarfsstufen sichergestellt, die sich nach Ihrem Familienstand und Ihrer Haushaltsführung richten.
Berechungsbeispiele
Typische Beispiele aus der Praxis, die Ihnen die Berechnung der Grundsicherung veranschaulichen:
Antrag und Beginn
Wo stellen Sie den Antrag? Ab wann können Sie mit Leistungen rechnen? Hier finden Sie die Antworten.