Inhalt
Lesen Sie, wie sich ausländische Zeiten auf eine deutsche Rente auswirken können, wann eine deutsche Rente in das Ausland gezahlt werden kann und wie es um die Krankenversicherung im Ausland bestellt ist.
Themenauswahl
Anspruch, Antrag und Berechnung
Für einen Anspruch auf eine deutsche Rente zählen auch bestimmte ausländische Zeiten mit. Haben Sie Ihren Aufenthalt in einem anderen Mitglieds- oder Abkommensstaat, können Sie Ihren Antrag auf eine deutsche Rente beim Versicherungsträger des anderen Staates stellen.
Rentenzahlung ins und aus dem Ausland
In der Regel erhalten Sie ihre deutsche Rente in unveränderter Höhe, auch wenn Sie sich außerhalb Deutschlands in einem anderen Staat aufhalten. Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen, die es zu beachten gilt.
Besonderheiten im Verhältnis zu Polen und Besonderheiten für Aussiedler
Auch nach dem Beitritt Polens zur Europäischen Union gilt für bestimmte Personen das alte Rentenabkommen vom 9.10.1975 weiter. Dieses Rentenabkommen beruht auf dem Eingliederungsprinzip. Neben den Vertragsregelungen haben Aussiedler auch Ansprüche nach dem Fremdrentengesetz (FRG).
Krankenversicherung der Rentner
Um Mitglied in der deutschen Krankenversicherung der Rentner zu werden, müssen Sie unter anderem eine bestimmte Vorversicherungszeit erfüllt haben. Diese können Sie auch durch die Zusammenrechnung Ihrer deutschen Zeiten mit Zeiten in der Krankenversicherungen der anderen EU Mitgliedstaaten, der EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz sowie Mazedoniens, Tunesiens oder der Türkei erfüllen.