Deutsche Rentenversicherung

Klassifikationen & Dokumentationshilfen

Für die stationäre und ambulante medizinische Reha stehen dem medizinischen Personal verschiedene Klassifikationen und Dokumentationshilfen zur Verfügung.

Schlüsselsysteme in der Übersicht

ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health)

Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF, International Classification of Functioning, Disability and Health) wurde im Jahr 2001 von der WHO verabschiedet. Neben dem diagnosebezogenen medizinischen Dokumentationssystem ICD (International Statistcal Classification of Diseases and Related Health Problems) wurde damit eine Klassifikation eingeführt, der das bio-psycho-soziale Modell von Krankheit und Gesundheit zu Grunde liegt. Danach lassen sich Gesundheit oder Behinderung nicht nur durch medizinisch erfassbare Defizite oder durch Benennen von verbliebenen Funktionen charakterisieren. Für die ganzheitliche Beschreibung von Gesundheit oder Behinderung ebenso wichtig sind die durchführbaren Aktivitäten oder die Möglichkeiten einer Person, trotz eines Gesundheitsproblems am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben.

So ist die ICF ist eine Klassifikation, mit welcher die Funktionsfähigkeit eines Menschen vor dem Hintergrund möglicher Barrieren, welche die Leistung oder Teilhabe erschweren oder unmöglich machen, oder Förderfaktoren, welche die Leistung oder Teilhabe trotz erheblicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen wiederherstellen oder unterstützen, standardisiert dokumentiert werden kann. Die ICF besteht aus verschiedenen Komponenten: dazu gehören die Körperfunktionen und Körperstrukturen, die Aktivitäten und Teilhabe und die Kontextfaktoren, die sich aus Umweltfaktoren und personbezogenen Faktoren zusammensetzen. Die personbezogenen Faktoren sind wegen der weltweit großen soziokulturellen Unterschiede nicht klassifiziert.

Ein wichtiges Ziel der ICF ist es, eine gemeinsame Sprache für die Beschreibung der Funktionsfähigkeit eines Menschen zur Verfügung zu stellen, um die Kommunikation zwischen Fachleuten im Gesundheits- und Sozialwesen sowie Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Zudem stellt sie ein Verschlüsselungssystem für Gesundheitsinformationssysteme bereit. Es werden z. B. im Rahmen wissenschaftlicher Fragestellungen Datenvergleiche zwischen Ländern, Disziplinen im Gesundheitswesen, Gesundheitsdiensten sowie im Zeitverlauf ermöglicht.

Bei der Entwicklung des SGB IX wurde die ICF besonders berücksichtigt, beispielsweise fand der Begriff der Teilhabe Eingang in die Sozialgesetzgebung. Konzept und Sprache der ICF haben sich in Deutschland mittlerweile in verschiedenen Bereichen der gesundheitlichen Versorgung etabliert, die Kodierung der ICF findet dagegen eher projektbezogen bzw. dem konkreten Einsatzgebiet entsprechend in modifizierter Form Anwendung.

Für die Rehabilitation und Sozialmedizin ist die ICF z. B. bei der Feststellung des Rehabilitationsbedarfs, bei der funktionalen Diagnostik, der Interventionsplanung und der Evaluation rehabilitativer Leistungen nutzbar.

Die deutsche Übersetzung von ICF steht auf der Internetseite des Deutschen Institutes für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) zur Verfügung (http://www.dimdi.de)

  • Kurze Einführung in die ICF für Leser, die sich über Inhalt und Gegenstand der ICF informieren möchten.

Einführung in die ICF

  • Deutsche Fassung der von der WHO herausgegebenen ICF-Checkliste für klinische Anwendungen (Version 2.1a, medizinisches Formblatt).

ICF-Checkliste

  • Information über Aktivitäten zur Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF), dem Erfahrungsaustausch, der Erörterung offener Fragen sowie der Diskussion von Projekten und deren Ergebnissen.

ICF-Anwenderkonferenzen

  • Informationen über Fortbildung im Bereich Sozialmedizin und Rehabilitation sowie über Weiterbildungsmöglichkeiten für Ärzte

Fort- und Weiterbildung

Exploration mittels Mini-ICF-APP

Arbeits- und Leistungsfähigkeitsbeeinträchtigungen bei psychischen Erkrankungen - ein Fallbeispiel

In den vergangenen Jahren hat sich in der sozialmedizinischen Praxis im Bereich der psychischen Erkrankungen das Mini-ICF-APP etabliert. Es handelt sich um ein Fremdbeurteilungsinstrument und beschreibt 13 beruflich und alltagsbezogen bedeutsame psychische Fähigkeitsdimensionen. Es kann zur Unterstützung der fähigkeitsorientierten Befundexploration und zur Gliederung eines Fähigkeitsbefundes genutzt werden.

Dem Wunsch vieler Anwender nach Trainingsmöglichkeiten wurde entsprochen, in dem seitens der DRV Bund nun regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Mini-ICF- APP angebotenwerden. Interesse besteht vor allem darin, praxisnahe Fallbeispiele zu sehen.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat dazu eine Broschüre zur Mini-ICF-APP herausgebracht mit dem Titel "Exploration mittels Mini-ICF-APP, Arbeits- und Leistungsfähigkeitsbeeinträchtigungen bei psychischen Erkrankungen - ein Fallbeispiel". In diesem Fallbeispiel wird demonstriert, wie Fähigkeitsbeeinträchtigungen bei psychischen Erkrankungen exploriert werden können. Es wird dargestellt, was die verschiedenen Beeinträchtigungsgrade charakterisiert, und wie man fähigkeitsorientierte Befunde in der sozialmedizinischen Beurteilung verschriftlichen kann.

Wir hoffen, dass dieses Praxisbeispiel für Anwender hilfreich ist. Für Anregungen, Fragen und fachlichen Austausch stehen wir gerne zur Verfügung.

Die Broschüre steht ausschließlich als PDF (Druckversion) zur Verfügung. Eine Printausgabe ist aktuell nicht geplant.

Download: Exploration mittels Mini-ICF-APP

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten (German Edition) ICD-10-GM

Die internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD, International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) ist eine weltweit anerkannte und genutzte Diagnoseklassifikation, welche von der Weltgesundheitsorganisation (WHO, World Health Organization) herausgegeben wird. Die Klassifikation wird regelmäßig auf Basis des wissenschaftlichen und medizinischen Fortschritts überarbeitet. Entsprechend der 10. Revision wird das System derzeit als ICD-10 bezeichnet.

Mehrere WHO-Mitgliedstaaten, so auch Deutschland, haben die ICD-10 an ihre speziellen Bedürfnisse angepasst. Daher wird in Deutschland eine German Modification – die ICD-10-GM – für die Kodierung von Krankheiten und zu Abrechnungszwecken in der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung verwendet. Diese amtlich gültige Version wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegeben und jährlich aktualisiert.

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - ICD-10-GM

Eine Online-Kodesuche ist dort auch möglich:

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - ICD-10-GM-Kodesuche

11. Revision der ICD der WHO (ICD-11)

Die 11. Revision der ICD der WHO (ICD-11) wurde im Mai 2019 von der WHO-Vollversammlung verabschiedet und trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Die ICD-11 ist seit ihrem Inkrafttreten am 01.01.2022 grundsätzlich einsetzbar, jedoch ist die Entwurfsfassung der ICD-11 in Deutsch aus lizenzrechtlichen Gründen noch nicht nutzbar. Sowohl der konkrete Zeitpunkt der Einführung der ICD-11 in Deutschland als auch die Zeit, die es benötigt, bis die ICD-11 zur Morbiditätskodierung (Kodierung von Krankheiten) verwendet werden kann, ist derzeit nicht absehbar. Laut BfArM wird die Evaluierung und Einführung der ICD-11 noch mindestens fünf Jahre in Anspruch nehmen. Aktuell wird daher weiterhin die ICD-10-GM als verbindliche amtliche Klassifikation zur Kodierung von Krankheiten in Deutschland genutzt.

Die Übermittlung von Mortalitätsdaten (Sterbedaten) an die WHO kann von ihren Mitgliedsstaaten bereits ICD-11-kodiert erfolgen. Nach einer flexiblen Übergangszeit von mindestens fünf Jahren sollen die Mortalitätsdaten dann nur noch mittels ICD-11 erfasst werden. Der konkrete Zeitpunkt einer ICD-11-Einführung zur Mortalitätskodierung in Deutschland steht allerdings noch nicht fest.

Weitere Information sind auf der Internetseite des BfArM zu finden:

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - ICD-11

Klassifikation therapeutischer Leistungen (KTL)

Transparenz der rehabilitativen Versorgung: Für jede Patientin und jeden Patienten die richtige Therapie.

Die Klassifikation therapeutischer Leistungen (KTL) für die medizinische Rehabilitation wird in der Routine der Reha-Qualitätssicherung der Rentenversicherung eingesetzt, um das therapeutische Leistungsspektrum der Reha-Einrichtungen zu dokumentieren, zu bewerten und auch unter inhaltlichen Gesichtspunkten zu analysieren. Die KTL gilt sowohl für die stationäre wie auch für die ambulante medizinische Rehabilitation von Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern. Die routinemäßig erhobenen und ausgewerteten KTL-Daten werden jährlich an die Reha-Einrichtungen und die Rentenversicherungsträger zurückgemeldet.

Zum 01. Januar 2015 ist die 6. Auflage der Klassifikation (KTL 2015) in Kraft getreten. Seit dem 01. Januar 2016 ist ausschließlich die KTL - Version 2015 zur Verschlüsselung zu verwenden.

Materialien zur KTL 2015:

KTL 2015: Vierstellige Schlüsselnummern

KTL 2015: Schlüssel und Qualitätsmerkmale

Überleitung der KTL 2007 auf KTL 2015

Broschüre KTL 2015

Bewertungskennzahlen und Qualitätspunkte - Berichte zur Reha-Qualitätssicherung - Therapeutische Versorgung (KTL)

Weitere Informationen zur KTL:

Artikel: Aktualisierung der Reha-Qualitätssicherung - Grundlegende Überarbeitung der Klassifikation therapeutischer Leistungen (Schmid et al., 2014)

Artikel: Die Anwenderbefragung zur Aktualisierung der Klassifikation therapeutischer Leistungen (KTL) (Schmid et al., 2015)

Musterfall zur KTL-Rückmeldung einrichtungsbezogener Auswertungen für den Berichtszeitraum des Jahres 2019

Literaturempfehlungen zur Reha-Qualitätssicherung und -Epidemiologie

Fachabteilungsschlüssel für Rehabilitationseinrichtungen

Der Fachabteilungsschlüssel klassifiziert die medizinische Gebiets- oder Teilgebietsbezeichnung der Abteilung einer Rehabilitationseinrichtung. Diesem liegt der Fachgebietsschlüssel der Bundespflegesatzverordnung zugrunde, der um reharelevante Abteilungsschlüssel erweitert wurde.

Im Entlassungsbericht wird der zwischen der Rehabilitationseinrichtung und dem federführenden Rentenversicherungsträger vereinbarte 4-stellige Fachabteilungsschlüssel dokumentiert.

Der Fachabteilungsschlüssel wird zusammen mit dem Institutionskennzeichen als Zuordnungsmerkmal z.B. für die externe Qualitätssicherung der Deutschen Rentenversicherung verwendet. Die QS-Vergleichsgruppen für die einrichtungsvergleichenden Qualitätsanalysen werden auf Basis der Fachabteilungsschlüssel definiert.

Weitere Informationen geben der federführende Rentenversicherungsträger und zu den QS-Vergleichsgruppen der Bereich Reha-Qualitätssicherung, Epidemiologie und Statistik der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Publikationen zum Thema:

  • Der Fachabteilungsschlüssel klassifiziert die medizinische Gebiets- oder Teilgebietsbezeichnung der Abteilung einer Rehabilitationseinrichtung

Übersicht der Fachabteilungsschlüssel für Rehabilitationseinrichtungen

  • Zuordnung der Fachabteilungen zu den QS-Vergleichsgruppen im Reha-Qualitätssicherungs-Programm der Rentenversicherung.

Zuordnung der Fachabteilungen zu den QS-Vergleichsgruppen

Dekadenmeldung der Deutschen Rentenversicherung

Ab dem 1.6.2021 wird eine neue einheitliche Dekadenmeldung verpflichtend für alle Indikationen (ausgenommen sind die Kinder- und Suchtrehabilitation) eingeführt. Das bisherige FAX-Verfahren wird ab dem 1.6.2021 nicht weiter zur Verfügung stehen.

Durch die Dekadenmeldung erhalten wir einen Überblick über die in Ihrer Einrichtung verfügbaren Betten und schaffen so die Voraussetzungen für eine optimale Zuweisung unserer Rehabilitandinnen und Rehabilitanden.

Die Meldung ist jeweils zum 1., 10. und 20. eines Monats zu erstellen und ist bis zum darauf folgenden zweiten Werktag zu versenden.

Wir bitten um Übersendung der Dekadenmeldung ausschließlich per Email an

dekade@drv-bund.de

Dabei sind ausschließlich folgende Dateiformate zulässig:

  1. Die originale, ausgefüllte PDF Datei.
  2. Die XML-Datei, die über die „Senden“ Schaltfläche erzeugt wird.

Falls in Ihrem System JavaScript deaktiviert ist, werden die automatisch berechneten Felder des Formulars nicht befüllt und Sie können mit der Schaltfläche „Senden“ keine XML Datei erzeugen. Trotzdem können Sie das ausgefüllte Formular als PDF Datei versenden.

Die Meldung ist für jede Fachabteilung einzeln vorzunehmen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per Mail an dekade@drv-bund.de oder nehmen telefonisch mit uns Kontakt unter 030-865-82012 auf.

Erläuterung zu den Eingabefeldern der PDF Eingabemaske

  1. „Einrichtung“ - Name der Einrichtung
  2. „Ort“ - Ort der Einrichtung
  3. „Postleitzahl“ - Postleitzahl der Einrichtung
  4. „FASC“ - Fachabteilungsschlüssel der jeweiligen Fachabteilung
  5. „IK-Nummer“ - Aktuelles Institutionskennzeichen der Einrichtung
  6. „Belegstandsmeldung zum Stichtag“ - hier ist der Stichtag der Meldung anzugeben (01., 10., oder 20. des Monats).
  7. „Reha-Betten der Fachabteilung“ - die Gesamtbetten der Fachabteilung
  8. „Freie Betten“ - dieses Feld wird automatisch berechnet und kann nicht befüllt werden. 
  9. „RESC (DRV Bund)“ - hier ist, wenn vorhanden, der Reha Einrichtung Schlüssel der DRV Bund einzugeben.

    Abschnitt: „1) RV-Träger“
    Die folgenden Spalten, Ziffern 10 bis 15, sind bitte zeilenweise trägerspezifisch auszufüllen:

  10. “Stationär – MRA“ - Anzahl der aktuell bei Ihnen aufgenommenen Rehabilitandinnen und Rehabilitanden in der stationären Medizinischen Rehabilitation im Antragsverfahren (außerhalb der Anschlussrehabilitation).
  11. „Stationär – AHB“ - Anzahl der aktuell bei Ihnen aufgenommenen Rehabilitandinnen und - Rehabilitanden im Rahmen der stationären Anschlussrehabilitation.
  12. „Stationär – vorliegende Bewilligungen“ - Anzahl der vorliegenden Bewilligungsbescheide der stationären medizinischen Rehabilitation im Antragsverfahren (außerhalb der Anschlussrehabilitation), für noch nicht aufgenommene Rehabilitandinnen und Rehabilitanden
  13. “ Ganztägig ambulanten – MRA“ - Anzahl der aktuell bei Ihnen aufgenommenen Rehabilitandinnen und Rehabilitanden in der ganztägig ambulanten Medizinischen Rehabilitation im Antragsverfahren (außerhalb der Anschlussrehabilitation).
  14. „Ganztägig ambulanten – AHB“ - Anzahl der aktuell bei Ihnen aufgenommenen Rehabilitandinnen und Rehabilitanden im Rahmen der ganztägig ambulanten Anschlussrehabilitation.
  15. „Ganztägig ambulanten – vorliegende Bewilligungen“ - Anzahl der vorliegenden Bewilligungsbescheide der ganztägig ambulanten medizinischen Rehabilitation im Antragsverfahren (außerhalb der Anschlussrehabilitation), für noch nicht aufgenommene Rehabilitandinnen und Rehabilitanden
  16. "DRV Gesamt" - Diese Felder werden automatisch berechnet und können nicht befüllt werden. 

Abschnitt: „ Andere Kostenträger“

Die Spalten dieses Abschnitts sind analog zu Spalten 10 bis 15 oben auszufüllen. Dabei sind bitte alle anderen Kostenträger (UV, KV, ARGE, Privat) zu summieren.

Abschnitt: „Gesamtbelegung“

Diese Felder werden automatisch berechnet und können nicht befüllt werden. 

17. „Senden“ - Diese Schaltfläche generiert eine E-Mail an die oben genannte Adresse mit einer XML-Datei im Anhang, die Ihre kompletten Angaben aus dem Formular enthält. 

Falls in Ihrem System Javascript nicht aktiviert ist, funktioniert diese Schaltfläche nicht. In diesem Fall senden Sie die ausgefüllte PDF Datei bitte als Anhang einer Email an die oben genannte Adresse.

Dekadenmeldung der Deutschen Rentenversicherung

Leitfaden zum Reha-Entlassungsbericht

Die gesetzliche Rentenversicherung setzt seit 1997 einen einheitlichen Rehabilitationsentlassungsbericht ein. Der Entlassungsbericht dokumentiert den Verlauf der Rehabilitation. Er liefert alle notwendigen Informationen über die Rehabilitation, informiert über die durchgeführten Therapien und das Behandlungsergebnis, gibt Empfehlungen für die weitere Behandlung und bewertet das Behandlungsergebnis aus sozialmedizinischer Sicht. Der Entlassungsbericht ist damit notwendiger Bestandteil der Rehabilitation.

Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden in Rehabilitationseinrichtungen durchgeführt, die entweder von der Rentenversicherung selbst betrieben werden oder mit denen Belegungsverträge abgeschlossen worden sind (§ 97 SGB X i.V.m. § 15 Abs. 2 SGB VI). Während eigene Rehabilitationseinrichtungen Teil des Rentenversicherungsträgers sind, sind Vertragseinrichtungen datenschutzrechtlich Dritte im Sinne von § 67 Absatz 10 SGB X.

Die Weitergabe des Entlassungsberichts von eigenen Rehabilitationseinrichtungen an die Rentenversicherung ist datenschutzrechtlich eine zulässige Nutzung von Daten nach § 67 Abs. 7 SGB X. Wird der Entlassungsbericht von einer Vertragseinrichtung an die Rentenversicherung übersandt, handelt es sich dagegen um eine zulässige Übermittlung von Daten nach § 78 SGB X, §§ 28, 39 BDSG.

Eine Einwilligung der Betroffenen ist nicht erforderlich.

Die Weitergabe von Entlassungsberichten oder Teilen hieraus von der gesetzlichen Rentenversicherung oder den Rehabilitationseinrichtungen an andere Stellen (zum Beispiel Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder andere Sozialleistungsträger) ist dagegen nur mit schriftlicher Einwilligung des Betroffenen zulässig (§§ 69, 76 SGB X). Eine Ausnahme gilt für die gesetzlichen Krankenkassen; hier ist eine Übermittlung des vollständigen Entlassungsberichts auch mit Einwilligung des Betroffenen nicht zulässig.

Der neue Reha-Entlassungsbericht wird ab 2015 eingesetzt.

Hierzu erhalten Interessierte Informationen durch den neuen Leitfaden und in den Präsentationen der vergangenen Informationsveranstaltungen:

Leitfaden zum einheitlichen Entlassungsbericht in der medizinischen Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung

Weitergabe des Reha-Entlassungsberichts an Dritte

Informationsveranstaltungen vom 19.11.2014 zur Einführung des neuen Reha-Entlassungsberichtes

Formularpaket: Ärztlicher Entlassungsbericht

Leistungsklassifikation in der beruflichen Rehabilitation (LBR)

Am 01. Juli 2016 führte die Deutsche Rentenversicherung eine Leistungsklassifikation in der beruflichen Rehabilitation (LBR) verbindlich ein. Damit werden Bildungseinrichtungen in die Lage versetzt die Leistungen, die sie im Rahmen der beruflichen Rehabilitation erbringen, rehabilitandenbezogen abzubilden. Den beruflichen Bildungseinrichtungen wurde für die Einführung der Dokumentation eine Übergangszeit von einem Jahr gewährt.

Seit 01. Juli 2017 sind alle dokumentierten beruflichen Leistungen elektronisch an die Rentenversicherung zu übermitteln.

Ausführliche Informationen zur LBR inklusive Downloads, FAQ und Videos stehen Ihnen auf folgender Seite zur Verfügung: Qualitätssicherung bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)

Reha § 301 (XML)

Am 1. Juli 2021 führte die Deutschen Rentenversicherung den neuen Datenaustausch gemäß § 301 Absatz 4 SGB V auf Basis des XML-Formats mit Vertragseinrichtungen ein. Auf der Webseite finden Sie u.a. das Anmeldeformular, Ansprechpartner der Deutschen Rentenversicherung, sowie weitere Informationen und Hinweise zum Verfahren.

Informationen zum Datenaustausch § 301 Absatz 4 SGB V auf Basis des Übertragungsformats XML

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