Inhalt
Die Deutsche Rentenversicherung führt in der Regel alle vier Jahre ihre turnusmäßigen Betriebsprüfungen durch.
Die Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung kontrollieren
- die Feststellung der Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit eines Arbeitnehmers,
- die Abgabe der Meldungen zur Sozialversicherung,
- die gemeldeten Daten zur Unfallversicherung,
- die Führung der Lohn- und Gehaltsunterlagen sowie die richtige Be- und Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge für die Mitarbeiter,
- die Feststellung, ob Wertguthaben von Arbeitnehmern insolvenzgesichert sind.
Bitte beachten Sie:
Es werden auch Prüfungen für die Künstlersozialkasse und die Unfallversicherung durchgeführt. Das Finanzamt führt eigene Betriebsprüfungen durch. Auf Antrag können beide Prüfungen auch zusammengelegt werden.
Als Arbeitgeber müssen Sie dem Betriebsprüfer zu allen Punkten Auskunft geben. Der Prüfer darf Betriebsunterlagen einsehen. Dazu gehören Geschäftsbücher und die Berichte über die Lohnsteuer-Prüfung des Finanzamtes.
Hat Ihr Betrieb nicht mehr als 19 Beschäftigte, können Sie die Lohn- und Beitragsunterlagen auch zu einer sogenannten Vorlageprüfung an die Deutsche Rentenversicherung schicken. Dann muss der Betriebsprüfer nicht mehr zwingend persönlich bei Ihnen vorbeikommen. Oder Sie nehmen an der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP) teil. Über beide Verfahren informieren wir Sie gern.
Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung
Wie Ihnen der Betriebsprüfdienst hilft
Bereits bevor es ernst wird und sich der Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung bei Ihnen anmeldet, können Sie auf uns zählen. Bei Fragen rund um die Anmeldung Ihrer Mitarbeiter sowie die Berechnung und Zahlung der Beiträge können Sie sich jederzeit an den Betriebsprüfdienst der Deutschen Rentenversicherung wenden.
Weitere Informationen:
Betriebsprüfdienst
Seit dem 1.1.1999 sind ausschließlich die Rentenversicherungsträger für die Betriebsprüfungen zuständig. Die Prüfung erfolgt in erster Linie durch die Betriebsprüfer im persönlichen Kontakt mit Arbeitgebern und Steuerberatern.
summa summarum
Sie haben die Wahl. Ob Fachzeitschrift im E-Paper-Format, E-Broschüren, Bespechungsergebnisse oder Rundschreiben: Über die Themenauswahl gelangen Sie direkt zu den gesuchten Informationen.
Prüfung im Auftrag der Unfallversicherung
Seit dem 1.1.2010 prüfen die Träger der Rentenversicherung für die Unfallversicherung mit.
Prüfung der Künstlersozialabgabe
Seit Mitte 2007 sind die Rentenversicherungsträger auch für die Prüfung der Künstlersozialabgabe zuständig.
zusätzliche Informationen
Ihr kurzer Draht zu uns
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Interessante Publikationen

Hier stellen wir Ihnen unsere Publikationen rund um das Thema "Arbeitgeber & Steuerberater" zur Verfügung:
Interessante Links
Noch Fragen?
Betriebsprüfungsrelevanten Fragen beantwortet Ihnen der Betriebsprüfdienst der Deutschen Rentenversicherung.