Deutsche Rentenversicherung

Elektronischer Rechtsverkehr mit den Gerichten

Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten im Überblick

Sachstand

Deutsche Rentenversicherung nimmt seit 2012 am elektronischen Rechtsverkehr mit der Sozialgerichtsbarkeit teil. Dazu nutzt die Deutsche Rentenversicherung seit dem 01.04.2018 das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo). Seit Juli 2020 haben alle 16 Rentenversicherungsträger jeweils ein eigenes beBPo.

Seit dem 01.01.2018 ist die Deutsche Rentenversicherung in der Lage, von allen Gerichtszweigen elektronische Nachrichten über das EGVP anzunehmen und zu versenden. Die entsprechenden Regelungen hierzu enthält das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.2013 (BGBl. I S. 3786).

Begriffe rund um den elektronischen Rechtsverkehr

Besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo)

Die Träger der Deutschen Rentenversicherung kommunizieren mit den Gerichten über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo).

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der nachfolgenden Internetseite:
www.egvp.de

XJustiz-Datensatz

Die Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz (BLK) hat den Datensatz XJustiz entwickelt. Darin werden in Form einer Datensatzbeschreibung Datenfelder definiert, die den Austausch möglichst vieler verfahrensrelevanter Daten ermöglichen sollen. Der Datensatz XJustiz wurde in den "Organisatorisch-technischen Leitlinien für den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften (OT-Leit-ERV)" als Grundlage der Übermittlung strukturierter Daten bestimmt. Diese Leitlinien wurden von der Bund-Länder-Kommission erstellt und durch Beschluss der Justizministerkonferenz den Ländern und dem Bund zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs empfohlen.

Die Deutsche Rentenversicherung erhält über das beBPo jährlich hunderttausende von elektronischen Nachrichten, die nur verarbeitet werden können, wenn neben der eigentlichen Nachricht (Dokument) auch der aktuell gültige XJustiz-Datensatz übermittelt wird. Auch die maschinelle Zuordnung der Nachricht zum zuständigen Rentenversicherungsträger wird über den XJustiz-Datensatz ermöglicht.

Nur durch vollständige Angaben im XJustiz-Datensatz ist eine korrekte Verarbeitung der elektronischen Nachrichten möglich. Zwingend notwendig sind vor allem folgende Angaben:

  • Gerichtskennzahl
  • RV-Träger Code oder Adressauswahl im SAFE-Verzeichnis
  • Verfahrensgegenstand
  • Dokument

Zum 31.10.2023 wurde die aktuelle XJustiz-Version 3.4.1 eingesetzt.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der nachfolgenden Internetseite:
www.xjustiz.de

Elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB)

Mit dem Einsatz der Version 2.1 des XJustiz-Datensatzes ist das eEB Bestandteil des elektronischen Rechtsverkehrs.

Datenschutz und IT-Sicherheit

Die elektronische Kommunikation mit den Gerichten über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) ist datenschutzrechtlich und IT-sicherheitstechnisch gewürdigt und genehmigt worden.

Das in der Justiz eingesetzte beBPo deckt alle Bereiche eines sicheren, authentifizierten und rechtsverbindlichen Transports von Nachrichten ab. Es handelt sich hierbei um einen bundesweit akzeptierten Standard.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf dem Justizportal des Bundes und der Länder:
www.justiz.de

Ansprechpartner

Haben Sie Fragen zum "Elektronischen Rechtsverkehr zwischen der Deutschen Rentenversicherung und den Gerichten"?

Schreiben Sie uns eine E-Mail: elektronischer-rechtsverkehr@drv-bund.de

Ausblick

Im Rahmen der elektronischen Kommunikation mit den Gerichten ist auch der elektronische Aktenaustausch mit der Sozialgerichtsbarkeit geplant.

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