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Selbstverwaltung in der Sozialversicherung
Versicherte, Rentner und Arbeitgeber können mitbestimmen, wofür ihre Beiträge verwendet werden: In der sozialen Selbstverwaltung beschließen sie Haushalte von Versicherungsträgern und treffen wichtige Entscheidungen in den Bereichen Finanzen, Personal, Leistungen, Organisation und Rehabilitation. Die Selbstverwalter arbeiten ehrenamtlich und sind dem Wohl der Versicherten verpflichtet.
Sehen Sie hier den Film zur Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund am 06.12.2018 in Berlin und erfahren Sie mehr über Selbstverwaltung und die Arbeit dieses Gremiums
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Drei Fragen an Jürgen Dusel: Lesen Sie hier das Interview mit dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung anlässlich des Tages der Menschen mit Behinderung
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Die Vertreterversammlung der Rentenversicherung ist das Rentenparlament. Mehr über die Aufgaben, die Mitglieder und wie sie gewählt werden erfahren Sie in diesem mehrfach ausgezeichneten Video.
"Das Rentenparlament"
Wer vertritt die Interessen der Bürger bei der Rentenversicherung? In diesem Film erfahren Sie mehr über die soziale Selbstverwaltung, wie sie funktioniert und was sie bringt.
"Soziale Selbstverwaltung - so funktioniert's"
Rente, Gesundheit, Unfallschutz und Arbeitslosenversicherung liegen nicht nur in der Hand der Politik: Lesen Sie hier mehr über die Arbeit der Selbstverwaltung und wie diese organisiert ist.
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Weitere Informationen zu den Gremien der Selbstverwaltung:
Bundesvertreterversammlung
In der Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund sind alle Rentenversicherungsträger repräsentiert. Sie ist das Parlament der gesamten Deutschen Rentenversicherung.
Bundesvorstand
Der Bundesvorstand verwaltet die Deutsche Rentenversicherung Bund und entscheidet über Grundsatz- und Querschnittsaufgaben, wenn es um gemeinsame Angelegenheiten der Rentenversicherungsträger geht.
Mitglieder des Bundesvorstandes
Der Bundesvorstand ist ein Selbstverwaltungsgremium, das aus 22 Mitgliedern besteht.
Selbstverwaltungen der einzelnen Rentenversicherungsträger
Umfangreiche Informationen zur Selbstverwaltung der einzelnen Rentenversicherungsträger
Verbindliche Entscheidungen
Durch verbindliche Entscheidungen trifft die Selbstverwaltung untergesetzliche Normen. In den meisten Fällen wird damit das Rentenversicherungsrecht konkretisiert.
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