Deutsche Rentenversicherung

Unsere Gleichstellungsbeauftragte

Auf Vorschlag der Geschäftsführung hat der Vorstand der DRV Baden-Württemberg in Anlehnung an das Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg (Chancengleichheitsgesetz) eine Gleichstellungsbeauftragte ernannt.

Ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten entsprechen denen der Beauftragten für Chancengleichheit nach den gleichstellungsrechtlichen Bestimmungen des Landes. Hierzu gehören:

  • Mitwirkung bei der Erstellung des Chancengleichheitsplanes
  • Teilnahme an Personalauswahlverfahren
  • Information und Beratung der Beschäftigten in Fragen der Chancengleichheit und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege

Die Gleichstellungsbeauftragte hat ein direktes Berichtsrecht gegenüber der Geschäftsführung und ein Initiativrecht für Maßnahmen im Bereich der beruflichen Chancengleichheit und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege. Hinsichtlich der persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten unterliegt sie der Schweigepflicht.