Deutsche Rentenversicherung

Hilfe bei der Steuererklärung

Schreiben der Rentenversicherung wird ab Mitte Januar verschickt

Datum: 13.01.2020

Auch Rentner müssen Steuern zahlen. Deshalb stellen viele von ihnen schon jetzt wichtige Unterlagen für die Steuererklärung zusammen. Gern genutzt wird dafür die „Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt“, mit der die Deutsche Rentenversicherung den Ruheständlern die Rentenhöhe für das abgelaufene Jahr bescheinigt. Diese Schreiben werden ab Mitte Januar verschickt, teilte die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg jetzt mit.

Für ihre Steuererklärung füllen Rentner die Anlage R (Renten und andere Leistungen) und die Anlage Vorsorgeaufwand aus. Dort werden der Bruttorentenbetrag und die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für das vergangene Jahr erfragt. Diese Zahlen können die Ruheständler im Schreiben ihres Rentenversicherers nachlesen. Besonderer Service: Für jeden Betrag wird angegeben, in welcher Anlage und Zeile der Steuererklärung er eingetragen werden muss.

Die Bescheinigung kann unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung angefordert werden. Wer den Beleg schon einmal angefragt hat, erhält ihn auch in diesem Jahr automatisch.

Mehr Informationen zu dem Thema enthält auch die kostenlose Broschüre "Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht". Bestellt werden kann die Broschüre telefonisch unter 0721 825 23888 oder per E-Mail: presse@drv-bw.de

Weitere Auskünfte zu den Themen Prävention, Rehabilitation, Altersvorsorge und Rente gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in den Regionalzentren und Außenstellen im ganzen Land, über das kostenlose Servicetelefon unter 0800 100048024 und bei den ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterinnen .