Deutsche Rentenversicherung

Pflege von Angehörigen steigert die Rente

Datum: 20.01.2020

Personen, die jemanden pflegen und dabei selbst bereits Rentner sind, können unter bestimmten Voraussetzungen ihre Rente erhöhen. Dies teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg mit.

Das Flexi-Rentengesetz macht es möglich: Wer einen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegt und vor der Regelaltersgrenze bereits eine Altersrente bezieht, für den zahlt die Pflegekasse weiterhin Rentenbeiträge ein. Diese zusätzlichen Beiträge erhöhen die Altersrente, die bei Erreichen der Regelaltersgrenze dann ausgezahlt wird.

Ab der Regelaltersgrenze ändert sich jedoch die rechtliche Grundlage für die Beitragseinzahlung. Beiträge von der Pflegekasse werden nämlich nur dann weitergezahlt, sofern der Pflegende nicht Altersvollrentner ist. Bezieht er jedoch keine Altersvollrente, sondern nimmt 99 Prozent als sogenannte Wunschteilrente in Anspruch, muss die Pflegekasse weiterhin Rentenbeiträge in das Rentenkonto des Pflegenden einzahlen. Diese Beiträge können den Rentenanspruch dann immer zum 1. Juli des Folgejahres erhöhen.

Ob sich die Pflege tatsächlich rentensteigernd auswirkt, in welchen Fällen die Pflegekasse Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt und was sonst beachtet werden muss, dazu berät die DRV Baden-Württemberg in einem Beratungsgespräch entweder telefonisch oder nach vorheriger Terminvereinbarung in einem ihrer Regionalzentren oder einer ihrer Außenstellen.

Weitere Informationen und Berechnungsbeispiele enthält die Broschüre „Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich“. Sie kann kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail bestellt werden presse@drv-bw.de