Deutsche Rentenversicherung

Bis 31. März freiwillige Rentenbeiträge zahlen

Datum: 05.03.2021

Obwohl das neue Jahr schon längst begonnen hat, können in der Rentenversicherung freiwillige Beiträge für 2020 noch bis 31. März 2021 rückwirkend gezahlt werden. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg mit.

Freiwil­lig einzahlen können zum Beispiel selbstständig Tätige, Beamtinnen und Beamte sowie Hausfrauen/-männer. Wie hoch die freiwilligen Beiträge sein sollen, bestimmt man selbst: mindestens 83,70 Euro und höchstens 1.283,40 Euro pro Monat sind zahlbar, wenn die Beiträge für 2020 gelten sollen. Höchstens 1.320,60 Euro, wenn sie für 2021 entrichtet werden. Aber auch pflicht­versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 50 können mit zusätzlichen Einzahlungen Abschläge ausgleichen und ihre Rente damit erhöhen. Wie hoch in diesem Fall die Einzahlungen sein müssen, berechnet auf Wunsch der Rentenversicherungsträger.

Für die Einzahlungen erhält man Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen und Schutz für Hinterbliebene. Darüber hinaus erhöht man den Anspruch auf eine Altersrente und unter besonderen Voraussetzungen auch die Anwartschaft auf eine Erwerbsminderungsrente. Aber auch die Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung kann sich sehen lassen: Für Abschlagseinzahlungen zum Beispiel in Höhe von 5.000 Euro schreibt die DRV derzeit Ansprüche von 22,12 Euro monatlich brutto gut.

Allerdings sollten Interessierte vor der Einzahlung beachten, dass man sich im Gegensatz zu vielen privaten Vorsorgeformen bei der gesetzlichen Rente das eingezahlte Kapital nicht vorzeitig wieder auszahlen lassen kann. Bei Tod besteht jedoch in der Regel für die Eheleute oder eingetragenen Lebenspartnerinnen und -partner ein Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Auch Kinder im Alter unter 27 Jahren, die sich noch in Ausbildung befinden, sind durch Waisenrenten abgesichert.

Aus steuerlichen Gründen können die zusätzlichen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung ebenfalls interessant sein. Sie können als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Dafür muss die Rente im Alter versteuert werden. Ebenso zahlen Rentnerinnen und Rentner Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus den Einnahmen.

Da derzeit pandemiebedingt keine persönlichen Beratungen in den Regionalzentren und Außenstellen der DRV Baden-Württemberg stattfinden können, sollten sich Interessierte entweder per Video beraten lassen oder sich telefonisch an die DRV wenden.

Mehr Informationen rund um die freiwilligen Beiträge enthält die kostenlose Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“. Die Broschüre „Flexibel in den Ruhestand“ beschreibt die freiwillige Beitragszahlung für Arbeitnehmer ab 50. Weitergehende Informationen zum Thema Steuern finden Interessierte in „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“. Die Broschüren können als Papierversion bestellt werden. Telefon: 0721 825-23888 oder E-Mail: presse@drv-bw.de