Deutsche Rentenversicherung

Versand der Bescheide zum Grundrentenzuschlag hat begonnen

Datum: 20.07.2021

Der Versand der ersten Rentenbescheide mit Aussagen zum Grundrentenzuschlag hat begonnen. Versandt werden die Bescheide schrittweise zuerst an sogenannte Neurentnerinnen und Neurentner. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin. Niemand muss sich also bei der Rentenversicherung melden und einen Antrag stellen, um den Zuschlag zu erhalten.

Den Grundrentenzuschlag soll künftig erhalten, wer viele Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient hat. Die Grundrente ist keine eigenständige Leistung, sondern ein Plus zur bestehenden Rente. Die Deutsche Rentenversicherung ermittelt automatisch, ob die Voraussetzungen für die Zahlung des Zuschlags erfüllt sind. Die Beträge, auf die ab Januar 2021 ein Anspruch besteht, werden nachgezahlt.

Weitere Informationen, eine Broschüre, Fallbeispiele sowie einen Frage- und Antwortkatalog finden Interessierte im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de/grundrente.