Deutsche Rentenversicherung

Brutto für Netto bei Ferienjobbern

Datum: 26.07.2021

In Baden-Württemberg beginnen die Ferien. Viele Schülerinnen und Schüler nutzen die schulfreie Zeit, um sich mit einem Minijob das Taschengeld aufzubessern oder erste Einblicke in die Berufswelt zu erhalten. Wegen der Corona-Pandemie dürfen Ferienjobber in diesem Jahr deutlich länger arbeiten, um brutto für netto zu verdienen. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg mit.

Es gibt zwei Arten von Minijobs, die man als Ferienjob ausüben kann: den kurzfristigen Minijob und den geringfügig entlohnten 450-Euro-Minijob. Während bei dem geringfügig entlohnten Minijob der monatliche Verdienst auf 450 Euro begrenzt ist, kann man in einem kurzfristigen Minijob unbegrenzt verdienen. Hier ist aber die Beschäftigungsdauer eingeschränkt: Wer zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober eine im Voraus befristete kurzfristige Beschäftigung ausübt, kann bis zu vier Monate oder 102 Arbeitstage arbeiten – und der Job bleibt sozialversicherungsfrei. Werden diese Zeiträume auch bei mehreren Beschäftigungen nicht überschritten, spielen die Höhe des Gehalts und die Anzahl der Arbeitsstunden keine Rolle.