Deutsche Rentenversicherung

Berufsstarter bekommen ihren Sozialversicherungsausweis

Datum: 24.08.2021

Viele Jugendliche starten in den nächsten Wochen in ihr Berufsleben. Mit dem Beginn ihrer ersten Beschäftigung erhalten die Berufsanfängerinnen und -anfänger ein Anschreiben mit ihrem Sozialversicherungsausweis. In diesem wichtigen Dokument steht unter anderem die Versicherungsnummer und welcher Rentenversicherungsträger für die Empfängerin oder den Empfänger zuständig ist.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg weist darauf hin, dass in der Versicherungsnummer das korrekte Geburtsdatum enthalten sein muss. Alle persönlichen Angaben im Ausweis sollten genau überprüft werden. Denn nur so ist gewährleitet, dass alle Beiträge für die spätere Rente auch von Anfang an richtig verbucht sind. Sollten Daten nicht korrekt sein, dann muss umgehend eine Berichtigung mit einem entsprechenden Nachweis beantragt werden, zum Beispiel mit der Geburtsurkunde.

Seit Januar 2017 werden die persönlichen Daten auch als QR-Code auf den Ausweis gedruckt. Alte Sozialversicherungsausweise behalten ihre Gültigkeit. Der Sozialversicherungsausweis muss genauso sorgfältig behandelt werden wie der Personalausweis. Bei jedem Beschäftigungsbeginn oder wenn eine Sozialleistung (zum Beispiel Arbeitslosengeld) beantragt wird, dann benötigt man diesen Ausweis zum Nachweis der vergebenen Versicherungsnummer. Geht der Ausweis verloren, wird beschädigt oder ändern sich die personenbezogenen Daten, dann kann man kostenlos einen neuen Ausweis anfordern. Am einfachsten geht das entweder über die Krankenkasse oder über die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung unter www.eservice-drv.de

Weitere Informationen gibt es in den Broschüren „Die Rentenversicherung – verlässlicher Partner von Anfang an“ und „Berufsstarter und ihre Sozialversicherung“. Sie können kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail bestellt werden presse@drv-bw.de

Aktuelle Information:

Seit 1. Januar 2023 ersetzt der Versicherungsnummernachweis den Sozialversicherungsausweis. Der neue Ausweis enthält – wie bisher der SV-Ausweis – die Versicherungsnummer, Vorname(n), Familienname, Geburtsname und das Ausstellungsdatum. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Versicherungsnummernnachweis