Deutsche Rentenversicherung

Was ändert sich 2022?

Datum: 21.12.2021

Zum 1. Januar 2022 verändern sich einige Werte der gesetzlichen Rentenversicherung. Welche Auswirkungen dies auf die Versicherten sowie auf die Rentnerinnen und Rentner hat, darüber informiert die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg:

Beitragsbemessungsgrenze und Beitragssatz

2020 gab es eine negative Lohnentwicklung. Deswegen fällt die Beitragsbemessungsgrenze 2022 von bisher monatlich 7.100 Euro auf 7.050 Euro (84.600 Euro pro Jahr). Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Wert der Rentenversicherung, bis zu dem Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt werden müssen. Wer mehr verdient, muss für den darüber hinausgehenden Lohn keine Beiträge entrichten. Der Beitragssatz, den sich Versicherte und ihre Arbeitgeber teilen, beträgt auch im neuen Jahr unverändert 18,6 Prozent.

Hinzuverdienstgrenze

Die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach dem Renteneintritt soll in Coronazeiten weiterhin leichter möglich sein. Daher hat der Gesetzgeber die Hinzuverdienstgrenze für Altersrenten auch für 2022 auf jährlich 46.060 Euro festgelegt. Einkünfte bis zu dieser Höhe bewirken somit keine Rentenminderung. Die Regelung gilt für alle Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher, die noch nicht ihre individuelle Regelaltersgrenze erreicht haben.

Aufpassen müssen jedoch Bezieher von Erwerbsminderungsrenten oder Hinterbliebenenrenten: Für diesen Personenkreis wurden die Regelungen des Hinzuverdienstes bzw. der Einkommensanrechnung nicht verändert. Hier gelten weiterhin individuelle Verdienstgrenzen.

Pflegeversicherungsbeitrag für Kinderlose

Der Beitragszuschlag zur sozialen Pflegeversicherung wird für Kinderlose, die nach dem 1. Januar 1940 geboren sind, um 0,1 Prozentpunkte angehoben. Der Abzug beträgt damit insgesamt 3,4 Prozent. Er wird bei Rentnerinnen und Rentnern, die gesetzlich krankenversichert sind, direkt von der Rente abgezogen und automatisch an die Krankenkasse abgeführt. Der Pflegeversicherungsbeitrag für Menschen, die Kinder erzogen haben, beträgt unverändert 3,05 Prozent.