Deutsche Rentenversicherung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen und alle Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen. Wir arbeiten beständig an der Verbesserung unseres Webauftritts, konnten aber aufgrund der Fülle des Materials des Portals noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.deutsche-rentenversicherung-bw.de.

Grundlage dieser Erklärung

Durch einen Test auf Barrierefreiheit im Januar und August 2020 wurde eine Selbstbewertung nach gesetzlichen Vorgaben (BGG und BITV) als auch weltweiten Richtlinien (EN 301 549, WCAG 2.1) durchgeführt. Die Erklärung wurde am 18.08.2020 an Hand der Testergebnisse erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Es gibt nur wenige Inhalte, die Menschen mit Behinderungen den Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit erschweren.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Nicht durchgängig haben Bilder und Grafikfunktionen eindeutige Alternativtexte
  • Zu eingebundenen Videos stehen derzeit nicht durchgängig Untertitel bzw. Alternativtexte zur Verfügung
  • Filterfunktionen können nicht mittels Tastaturnutzung angesteuert werden
  • Bei der Navigation mittels Tastatur ist der Fokus nicht durchgängig sichtbar (z.B. bei der Rentenformel oder im Hamburger-Menü)
  • Fehlerhinweise in Kontaktformularen sind nicht eindeutig in der Informationsübermittlung
  • Zitate werden assistiven Technologien (z.B. Screenreadern) nicht angekündigt

Nicht barrierefreie Dokumente

PDF-Dokumente zum Download

Während wir unsere Broschüren im PDF-Format in der Regel kurz nach dem Erscheinen barrierefrei oder barrierearm zur Verfügung stellen, gilt dies bisher nicht für alle PDF-Dokumente. Bei Fachpublikationen und Pressemeldungen etwa, die vor September 2018 erschienen und nicht Teil eines aktiven Verwaltungsverfahren sind, ist allgemein keine nachträgliche Umarbeitung in barrierefreie PDF-Dokumente vorgesehen. Bei neu erscheinenden PDF-Dokumenten zum Download bemühen wir uns, künftig zeitnah eine barrierefreie Version zur Verfügung zu stellen.

Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter web-redaktion@drv-bw.de, rufen Sie uns an unter 0711 848-23807 bzw. 0721 825-23814 oder schreiben Sie uns unter der unten genannten Adresse. Geben Sie bitte an, in welcher Form (zum Beispiel als Großdruck, in Braille, als Hörmedium oder mit welchem Screenreader lesbar) Sie die Datei benötigen und an welche E-Mail-Adresse / postalische Adresse wir sie Ihnen senden dürfen.

• Formulare zum Download

Künftig möchten wir Ihnen gerne auch unsere Antragsformulare barrierefrei online zur Verfügung stellen. Da dies ein sehr umfangreicher Bereich ist, bitten wir um Verständnis, dass es bis zur vollständigen Umsetzung leider noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Sollten Sie ein Formular benötigen, das bisher nicht barrierefrei für Sie zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter web-redaktion@drv-bw.de, rufen Sie uns an unter 0711 848-23807 bzw. 0721 825-23814 oder schreiben Sie uns unter der unten genannten Adresse. Geben Sie bitte an, in welcher Form (zum Beispiel als Großdruck, in Braille, als Hörmedium oder mit welchem Screenreader lesbar) Sie das Formular benötigen und an welche E-Mail-Adresse / postalische Adresse wir es Ihnen senden dürfen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 6.2.2020 erstellt und letztmalig am 12.06.2023 überprüft.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.deutsche-rentenversicherung-bw.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Gartenstraße 105
76135 Karlsruhe

E-Mail-Adresse: web-redaktion@drv-bw.de

Telefon: 0711 848-23807 bzw. 0721 825-23814

Gerne können Sie uns Ihre Nachricht auch über das Kontaktformular senden.

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon 0711 279-3360
poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen