Deutsche Rentenversicherung

Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg nimmt seit dem 28. Dezember 2019 die Aufgaben der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg wahr.

In dieser Funktion überwacht sie, ob die Webseiten und mobilen Anwendungen (Apps) öffentlicher Stellen in Baden-Württemberg, wie zum Beispiel Ministerien, Kommunen oder Sozialversicherungsträger, barrierefrei sind. Dies ist dann der Fall, wenn Menschen mit Behinderungen wie etwa Blindheit, Sehschwäche oder Gehörlosigkeit die Online-Angebote dieser Stellen wie Menschen ohne Einschränkungen nutzen können. Ferner berät die Überwachungsstelle die öffentlichen Stellen im Rahmen ihrer Prüfungen.

Die Pflichten der öffentlichen Stellen und die Aufgaben der Überwachungsstelle ergeben sich im Einzelnen aus folgenden Regelungen:

Die Rechts- und Fachaufsicht über die Überwachungsstelle obliegt dem baden-württembergischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration.

Weitere Informationen über die Überwachungsstelle und ihre Aufgaben erhalten Sie auf der Webseite www.bw-medial-barrierefrei.de oder per E-Mail unter ueberwachungsstelle@drv-bw.de