Deutsche Rentenversicherung

Sozialversicherungsrechengrößen 2020

Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2020

Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozial­versicherung entsprechend der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr angepasst. Die der Anpassung zugrundeliegende Einkommensentwicklung im Jahr 2018 lag nach Angaben des Bundessozialministeriums im Bundesgebiet bei 3,12 Prozent – in den alten Bundesländern bei 3,06 Prozent, in den neuen Ländern bei 3,38 Prozent.

Die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2020 muss nun noch vom Bundesrat gebilligt werden.

Nähere Informationen dazu können Sie der Website des BMAS entnehmen.