Deutsche Rentenversicherung

Die Jahresmeldung des Arbeitgebers

Datum: 07.03.2019

Bis Ende April sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern die Jahresmeldung zur Sozialversicherung für 2018 erhalten haben. Diese enthält Angaben über die Dauer der Beschäftigung und die Höhe des Bruttoarbeitsverdienstes. Die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern empfehlen, alle Angaben in der Jahresmeldung sorgfältig zu überprüfen und diese gut aufzubewahren.

Wer Fehler bei Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versicherungsnummer, Dauer der Beschäftigung oder Bruttoverdienst auf der Jahresmeldung entdeckt, sollte sich umgehend mit seinem Arbeitgeber oder seiner Krankenkasse in Verbindung setzen und die Meldung berichtigen lassen. Fehlerhafte Angaben können bei der Berechnung der späteren Rente die Bearbeitung erschweren und im Ernstfall sogar bares Geld kosten.

Weitere Informationen gibt es in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800.